Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der GRÜNEN zu Verbotsverfahren bei Outlaw Motorcycle Gangs

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28. Oktober 2016; Fragestunde Nr. 5

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz, Helge Limburg und Filiz Polat (Grüne) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

In Deutschland sind zahlreiche Rocker- und rockerähnliche Gruppierungen aktiv, denen Verbrechen wie Menschen- und Drogenhandel sowie schwere körperliche Gewalt zugerechnet werden. Diese Gruppen werden unter dem von US-Strafverfolgungsbehörden geprägten Begriff Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs) zusammengefasst.

Am 26. September 2016 berichtete das NDR-Fernsehmagazin „45 Min“ unter dem Titel „Die Rache der Rocker“ über aktuelle Entwicklungen der Outlaw Motorcycle Gangs in Norddeutschland. In dem Beitrag wird festgestellt: „Die Szene wächst wieder.“ Und: „Neue, gewaltbereite Gruppen sind entstanden.“ Zudem wird über Auseinandersetzungen zwischen OMCGs in Hamburg berichtet, bei denen u. a. offenbar Sprengstoff und Schusswaffen zum Einsatz kamen und Unbeteiligte gefährdet wurden.

Die OMCG Hells Angels Hannover hatte sich im Juni 2012 aufgelöst. Im Juni 2013 erfolgte eine Neugründung in der Region Hannover. Wie die TAZ am 24. November 2014 unter dem Artikel „Hells Angels werfen hin“ berichtete, hätten sich diese und drei weitere Gruppen der Hells Angels in Niedersachsen aufgrund des hohen Ermittlungsdrucks und als Vorgriff auf ein Verbot selbst aufgelöst. Am 24. Juli 2015 veröffentlichte der OMCG Hells Angels ein Gruppenfoto mit ca. 50 Personen vor dem Rathaus Hannover. Am 7. Juni 2016 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung über die Neugründung einer Gruppe der Hells Angels in Hannover.

Am 1. Oktober 2016 berichtete die Nordwest-Zeitung über die Auflösung des OMCG Bandidos in Oldenburg. Auch diese Gruppe hatte sich laut Medienberichten bereits 2015 selbst aufgelöst und anschließend neu gegründet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung misst der Bekämpfung der Rockerkriminalität einen unverändert hohen Stellenwert bei.

Daher stellt die nachhaltige Bekämpfung dieses Phänomens seit mehreren Jahren einen Schwerpunkt in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Niedersachsen dar.

Die Niedersächsische Polizei begegnet der Rockerkriminalität konsequent durch ein nachhaltiges Maßnahmenkonzept. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit Landes- und Kommunal­behörden, den anderen Bundesländern und dem Bundeskriminalamt statt, um auf der Grundlage eines ganzheitlichen Bekämpfungskonzeptes den relevanten Rockergruppierungen durch zielgerichtetes Handeln entgegen zu treten.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird auch von der Möglichkeit der Verhängung von Vereinsverboten krimineller Outlaw Motorcycle Gangs (OMCGs) Gebrauch gemacht. In Niedersachsen war dies bisher beim Verbot des Hells Angels MC Göttingen am 20. Oktober 2014 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und am 19.01.2015 beim bundesweiten Verbot des Satudarah Maluku MC (SMMC) - in Niedersachsen: SMMC Northside Cuxhaven - durch das Bundesministerium des Innern der Fall. Die Landesregierung hat bereits im Zusammenhang mit einer kleinen Anfrage aus dem Jahr 2013 (LT-Drs. 17/1425) umfassend zu Strukturen, Mitgliederentwicklung und Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen berichtet. Des Weiteren hat sie in einer gleichlautenden Kleinen Anfrage aus dem Jahr 2015 (LT-Drs. 17/3413 bzw. 17/3817) sowie in einer Mündlichen Anfrage aus 2014 (LT-Drs. 17/1940) zu dieser Thematik sowie zu der Bekämpfung der Rockerkriminalität in Niedersachsen unterrichtet. Zuletzt beantwortete sie im Januar 2016 eine Mündliche Anfrage (LT-Drs. 17/4965) zu der Fragestellung: „Rockerkrieg“ in Hamburg - Auswirkungen auch auf Niedersachsen?“.

Die nachfolgenden Antworten erfolgen auf Basis der Berichterstattung des Landeskriminalamtes Niedersachsen und sind als Ergänzung bzw. Aktualisierung o. a. Beantwortungen zu betrachten.

1. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Struktur, Netzwerke, Mitgliederentwicklung und Außendarstellung (nach der Aufhebung des Insignienverbots durch den Bundesgerichtshof) der verschiedenen niedersächsischen OMCGs und ihrer Supporterclubs seit 1. Januar 2015 vor?

Das Personenpotenzial der polizeirelevanten Motorradclubs (einschließlich rockerähnlicher Gruppierungen) beträgt in Niedersachsen zum 31. Dezember 2015 insgesamt 765 (2014: 820) Mitglieder, die in 76 (2014: 72) Clubs organisiert waren.

Weiterhin setzt sich der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend in Richtung einer hohen Fluktuation innerhalb der Rockerszene fort; dies betrifft einerseits die Anzahl von Neugründungen bzw. Auflösungen von Clubs sowie andererseits die Aufnahme und das Ausscheiden von Mitgliedern.

Aktuell sind in Niedersachsen nachfolgende fünf OMCGs vetreten:

Bandidos MC, Hells Angels MC, Gremium MC, Outlaws MC und No Surrender MC.

Ihre strukturelle Zusammensetzung und Mitgliederentwicklung in Niedersachsen stellt sich zum 1. Oktober 2016 wie folgt dar:

Anm.: Die im Folgenden angeführten Mitgliederzahlen stellen den Stand vom 31. Dezember 2015 dar; der jeweilige Klammervermerk beschreibt den Stand der Erhebung zum 31. Dezember 2014.

Bandidos MC (BMC):

Aktuell existieren in Niedersachsen drei Ortsgruppen des Bandidos MC (BMC). Dabei handelt es sich um den:

Bandidos MC Aurich gegründet im Juni 2011

Bandidos MC Osnabrück gegründet im Oktober/November 2001

Bandidos MC Cuxhaven City gegründet April 2016, Full Patch Charter seit dem 10. Oktober 2016

Der Bandidos MC Oldenburg City (zuvor County) – gegründet Januar 2015 – hat sich am 17. Juni 2015 aufgelöst.

Auch der Bandidos MC Oldenburg - gegründet November 2007 - hat sich zum 1. Oktober 2016 aufgelöst.

Zum Bandidos MC in Niedersachsen werden folgende Unterstützergruppierungen gerechnet:

X-Team, Contras MC, Chicanos MC und Conquistadors MC.

Mitgliederzahl:

Die Mitgliederzahl der niedersächsischen Ortsgruppen des BMC beläuft sich auf 44 (48), zuzüglich von 32 (38) Mitgliedern der Unterstützergruppen ist die Gesamtzahl mit 76 (86) zu beziffern.

Hells Angels MC (HAMC):

Aktuell existieren in Niedersachsen zehn Ortsgruppen des Hells Angels MC (HAMC); Dabei handelt es sich im Einzelnen um den:

HAMC Wolfsburg gegründet im Januar 2013

HAMC South Heath in Celle gegründet im Januar 2013 Selbstauflösung: 28. Oktober 2014,

Neugründung: 11. November 2014

HAMC North Region im Bereich Walsrode gegründet im März 2013 Selbstauflösung: 28. Oktober 2014,

Neugründung: 2. Dezember 2014

HAMC Jade Bay in Wilhelmshaven gegründet im Dezember 2012

HAMC West Side im Bereich Delmenhorst gegründet Januar 2013

HAMC North County im Bereich Bassum gegründet im Juli 2013

HAMC West County in Nordhorn gegründet im August 2011

HAMC Oldenburg (ehemals HAMC Downtown, gegründet 1. Oktober 2014

gegründet Juli/August 2013)

HAMC North Line im Raum Oldenburg / Bremen gegründet Juli/August 2013

HAMC North Gate (Hannover) gegründet Oktober 2013, Selbstauflösung: 28. Oktober 2014,

Neugründung: 22. Januar 2016

Der Hells Angels MC verfügt darüber hinaus in Niedersachsen über folgende Unterstützergruppierungen:

Red Devils MC (aktuell zwölf Ortsgruppen), verschiedenen Gruppierungen, welche sich als „Street Crews“ bezeichnen, Oldiers Germany, Kartell MC und weitere Gruppierungen, welche sich als typische Motorradclubs strukturieren oder aber auch als sogenannte rockerähnliche Gruppierungen (Streetgangs) organisiert sind.

Mitgliederzahl:

In Niedersachsen werden den Unterstützergruppierungen des Hells Angels MC 282 Personen (294) zugerechnet. Mit den 149 (150) Personen, die den verschiedenen Ortsgruppen des Hells Angels MC angehören, summiert sich die Gesamtzahl somit auf 431 (444) Personen.

Gremium MC (GMC):

Der Gremium MC (GMC) verfügt in Niedersachsen aktuell über elf Ortsgruppen.

Die zunächst im Zusammenhang mit dem Insignienverbot im September 2014 selbstaufgelösten Ortsgruppen des

Gremium MC Aurich gegründet im Oktober 2004

sowie des

Gremium MC Diepholz gegründet im August 2004

wurden am 7. August bzw. 14. August 2015 neugegründet.

Auch konnte im Sommer 2015 festgestellt werden, dass der im Mai 2015 zunächst selbstaufgelöste Gremium MC Cloppenburg (gegründet 2001) seine Clubaktivitäten wieder aufnahm. Der im März 2010 gegründete Gremium MC Stade löste sich 2015 auf.

Bei den weiteren Ortsgruppen handelt es sich um:

Gremium MC Black Port in Wilhelmshaven gegründet im April 2006

Gremium MC Brake North District gegründet im September 2006

Gremium MC Cuxhaven gegründet im August 2001

Gremium MC Jever gegründet im Oktober 2010

Gremium MC Oldenburg gegründet im Oktober 2011

Gremium MC Nomads North-West in Schüttorf gegründet im April 2001

Gremium MC Osnabrück gegründet im Januar 2012

Gremium MC Vechta gegründet im Oktober 2013

Dem Gremium MC werden in Niedersachsen folgende Unterstützergruppierungen zugerechnet:

Bad Seven MC, die Explosion 7 Support Crew, die Black Hardness Crew, das Schwarze Rudel und Section Seven.

Mitgliederzahl:

Auf die Ortsgruppen des Gremium MC verteilen sich 120 (178) Angehörige. Den Unterstützergruppierungen werden 27 (20) Personen zugerechnet, sodass insgesamt eine Anzahl von 147 (198) Personen festzustellen ist.

Outlaws MC:

Aktuell existiert in Niedersachsen eine Ortsgruppe des Outlaws MC (OMC) in Moringen; eine Unterstützungsgruppierung des OMC ist nicht bekannt.

Mitgliederzahl:

Der Outlaws MC Moringen verfügt über einen Umfang von 17 (19) Mitgliedern.

No Surrender MC:

Der No Surrender MC (NSMC) ist derzeit mit drei Ortsgruppen in Niedersachsen vertreten; dabei handelt es sich neben den Ortsgruppen

No Surrender MC Death Country (Bereich Leer/Emden) gegründet Februar 2014

No Surrender MC Cloppenburg gegründet August 2015

um den neu gegründeten

No Surrender MC Dark Side (Haren/Ems) gegründet August 2016

Der Ortsverein des No Surrender MC North Country (gegründet im November 2014) hat sich im März 2016 aufgelöst.

Es sind weiterhin keine Unterstützergruppierungen des No Surrender MC in Niedersachsen bekannt.

Mitgliederzahl:

Das Mitgliederpotential des No Surrender MC wird mit 17 (11) taxiert.

Auftreten in der Öffentlichkeit:

Nachdem der Bundesgerichtshof im Urteil vom 9. August 2015 (Az. 3 StR 33/15) höchstrichterlich feststellte, dass das „Tragen von Kutten mit der Ortsbezeichnung eines nicht verbotenen Chapters/Charters“ nicht strafbar ist, konnte auch in Niedersachsen festgestellt werden, dass die Angehörigen der einzelnen OMCG-Ortsvereine wieder vermehrt ihre Insignien in der Öffentlichkeit (z.B. bei Ausfahrten) zeigten. Zuletzt wurde dies durch den Hells Angels MC bei dem Besuch von Frank Hanebuth am 11./12. September 2016 am Steintor in Hannover sichtbar.

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu der Auflösung von Gruppen der OMCG und der anschließenden Neugründung unter anderem Namen, und sieht sie darin eine Strategie, um Verbote und/oder Strafverfolgung zu erschweren bzw. zu verhindern?

Es ist anzunehmen, dass die Selbstauflösung der Ortsgruppe einer OMCG vollzogen wird, um einem vermeintlich bevorstehenden Vereinsverbot durch die Verwaltungsbehörden zuvorzukommen und somit u.a. den Zugriff auf das Vermögen des Clubs zu verhindern.

In Niedersachsen wird die Selbstauflösung des HAMC Hannover durch ihren Anführer Frank Hanebuth im Juni 2012 diesem taktischen Kalkül zugeordnet. Die Mitglieder des aufgelösten HAMC Hannover traten anschließend teilweise in Führungspositionen neu gegründeten HAMC-Ortsvereinen in Niedersachsen bei.

Ähnlich agierten die HAMC-Ortsguppen

- North Region

- South Heath

- Badland

- North Gate,

die sich am 28. Oktober 2014 im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verbot des HAMC Göttingen (20. Oktober 2014) zunächst selbst auflösten und in zeitlichem Abstand unter gleichem Namen wiedereröffneten.

Mit Verfügung des Bundesministeriums des Innern vom 28. Mai 2013 wurde der Regionalverband Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen einschließlich der ihm als Teilorganisationen angehörenden Chapter Dresden, Chemnitz, Plauen und Nomads Eastside sowie einer Supporterorganisation („Härte Plauen“) aufgelöst und verboten.

Im zeitlichen Zusammenhang hat sich auch der erst im Februar 2013 im Bereich der PD Osnabrück gegründete Regionalverbund Gremium MC North-West (Bestehend aus den Chaptern: Gremium MC Nomads North West; Gremium MC Osnabrück; Gremium MC Vechta; Gremium MC Ostwestfalen) aufgelöst.

Darüber hinaus sind in Niedersachsen Selbstauflösungen von OMCGs nur im Zusammenhang mit dem temporären Insignienverbot beim Gremium MC (siehe Frage 1) zu beobachten gewesen.

3. Welche Auseinandersetzungen und/oder Verteilungskämpfe innerhalb der oder zwischen einzelnen OMCGs sind der Landesregierung aktuell in den verschiedenen Regionen bekannt?

Im August 2015 wurde der Anführer des Gremium MC Cuxhaven in der Öffentlichkeit durch mehrere Personen und massives Einwirken auf den Kopf schwer verletzt. Nach vorliegenden Erkenntnissen könnte es sich dabei um einen Angriff einer konkurrierenden OMCG gehandelt haben.

Im März 2016 trat mehrfach eine größere Anzahl von Mitgliedern der norddeutschen Ortsgruppen des Gremium MC öffentlich in Cuxhaven auf. Diese Aktionen waren als sogenannte Machtdemonstrationen zu werten und dürften mit dem Angriff im August 2015 im Zusammenhang stehen.

Durch konsequentes Auftreten und Einschreiten der eingesetzten Polizeikräfte konnte in Cuxhaven ein mögliches Zusammentreffen mit Angehörigen anderer OMCGs und ihrer Unterstützer verhindert werden.

Seitdem sind in diesem Zusammenhang in Cuxhaven keine weiteren relevanten Ereignisse festgestellt worden.

Darüber hinaus sind aus den zurückliegenden Monaten und auch aktuell keine weiteren Auseinandersetzungen und/oder Verteilungskämpfe innerhalb oder zwischen den OMCGs in Niedersachsen bekannt.

Situativ sind jedoch potentielle Auseinandersetzungen zwischen den OMCGs und anderen Rockergruppierungen / rockerähnlichen Gruppierungen nicht auszuschließen.

Deshalb stehen sämtliche phänomenrelevante Gruppierungen (OMCGs und rockerähnliche Gruppierungen) auch weiterhin im engen Fokus der Polizeibehörden, um durch umfangreiche Informationserhebung und konsequentes Einschreiten jedwede Form von Straftaten und Auseinandersetzungen zu verhindern.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.10.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln