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Beantwortung der Mündl. Anfrage der GRÜNEN zu Duderstadt (Teil 2)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22. Januar 2016; Fragestunde Nr. 8

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Julia Willie Hamburg, Helge Limburg, Filiz Polat und Belit Onay (Grüne) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem 29. November 2015 veranstaltet eine Gruppe, die öffentlich unter dem Namen „Freundeskreis Niedersachsen/Thüringen“ auftritt, in Duderstadt (Landkreis Göttingen) jeden Sonntag regelmäßig eine Kundgebung, die als „Freiheitlicher Bürgertreff“ angekündigt wird. Aufgrund der Stimmungsmache gegen Geflüchtete und des Schürens der „Angst vor Masseneinwanderung“ hat sich sehr frühzeitig bereits ein Duderstädter Bündnis gegen Rechts gegründet, um gegen diesen „Freundeskreis“ und dessen Hetze gegen Geflüchtete zu demonstrieren. Die „Freundeskreis“-Kundgebungen standen in Duderstadt unter dem Motto „Ein Licht für die Freiheit unserer Kinder“, unter einem ähnlichen Motto fanden einige Wochen lang gleichzeitig sonntags Kundgebungen im nicht weit entfernten thüringischen Heiligenstadt statt (Motto hier: „Ein Licht für Deutschland“). Diese Kundgebungen wurden von der NPD-Eichsfeld angemeldet und durchgeführt. In Redebeiträgen sollen die Organisatorinnen und Organisatoren in Duderstadt wiederholt auf die Kundgebungen in Heiligenstadt Bezug genommen und zur späteren Teilnahme dort aufgerufen haben. Angemeldet hat diese Veranstaltungen ein Mitglied der Jungen Alternative, der Jugendorganisation der AfD. Diverse Medienberichte weisen darauf hin, dass an den wöchentlichen Kundgebungen in Duderstadt unter den ca. 60 bis 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch ein wesentlicher Anteil aus der einschlägigen regionalen Neonazi-Szene in Südniedersachsen und aus dem benachbarten thüringischen Eichsfeld stammt (Göttinger Tageblatt vom 30. Dezember 2015). Auf ihrer Facebookseite tritt der „Freundeskreis“ anonym und ohne Impressum auf. Hier wird die Kampagne „ein.prozent“ unterstützt, eine neu-rechte Initiative. Angelehnt an diesen neu-rechten Duktus ist in Werbevideos des „Freundeskreises“ u. a. von einem „Europa der Vaterländer“ die Rede. In Beiträgen auf der Facebookseite bedient sich der „Freundeskreis“ wiederholt einer (neu-)rechten Rhetorik.

1. Arbeiten die Organisatorinnen und Organisatoren dieses Freundeskreises mit den Organisatorinnen und Organisatoren anderer Freundeskreisveranstaltungen (wie in Northeim oder Heiligenstadt) zusammen bzw. sind sie personalidentisch?

Über die personelle Zusammensetzung des Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen sowie über eine mögliche Zusammenarbeit mit den Organisatorinnen und Organisatoren anderer Freundeskreisveranstaltungen liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor. Festzustellen ist allerdings, dass laut Facebook-Veröffentlichungen die Teilnehmer der Veranstaltungen in Northeim, Duderstadt und Heilbad Heiligenstadt (TH) zumindest teilweise identisch sein dürften. So wurde durch den Anzeigenden der Versammlungen in Duderstadt und Vorsitzenden der Junge Alternative-Hochschulgruppe Göttingen am 8. Januar 2016 bei der Gemeinde Katlenburg-Lindau eine Mahnwache für den 23. Januar 2016 auf dem Marktplatz Lindau unter dem Motto “Freiheitlicher Bürgertreff - Für die Zukunft unseres Landes“ angezeigt. Zudem war am 10. Januar 2016 in Duderstadt für die Veranstaltung in Lindau geworben worden. Darüber hinaus sind Kontakte des stellvertretenden Leiters der Mahnwachen in Leinefede (TH) zur rechtsextremistischen Szene Südniedersachsens bekannt.

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Gewaltpotenzial des „Freundeskreises?

Anlässlich einer Personenkontrolle wurden am 3. Januar 2016 bei zwei Personen, die sich auf dem Weg zu einer Versammlung in Duderstadt befanden, Reizgas, ein Teleskop-Schlagstock sowie Schlagschutzhandschuhe festgestellt. Eine dieser Personen ist als „Straftäter rechtsmotiviert“ in den polizeilichen Auskunftssystemen erfasst.

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Teilnahme von Personen aus der Hooligan- und Rocker-Szene an den Veranstaltungen auch und gerade vor dem Hintergrund, dass die Rednerinnen und Redner auf den Freundeskreis-Veranstaltungen über ihre Kampfsporterfahrungen und die Notwendigkeit zur Wehrhaftigkeit sprechen?

Hierzu liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Presseinformation

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erstellt am:
22.01.2016

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