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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Registrierung von Flüchtlingen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 58

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr und Jan-Christoph Oetjen (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit einigen Jahren werden bei der Polizei zur Abnahme von Fingerabdrücken Livescan-Geräte verwendet. Im Rahmen der Flüchtlingskrise wurden von der Polizei Geräte an die Landesaufnahmebehörde verliehen.

Zuvor wurden die Finderabdrücke mittels Fingerabdruckfarbe abgenommen, dann mit einem Papierscanner in digitale Bilder umgewandelt und an das Bundeskriminalamt und EURODAC versandt. Bei diesem Verfahren fand die Qualitäts- und Fehlerprüfung erst beim Empfänger statt.

Diese Prüfung findet durch die Livescan-Geräte direkt vor Ort statt. So kann weitestgehend sichergestellt werden, dass nur auswertbare Abdrücke verschickt werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Abnahme der Fingerabdrücke so schneller durchgeführt werden kann.

Vorbemerkung der Landesregierung

Am 3. Februar 2016 sind das Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG) und die Ankunftsnachweisverordnung in Kraft getreten. Damit wurde die gesetzliche Grundlage für ein einheitliches Identitätsmanagement des Bundes und der Länder geschaffen.

Das integrierte Identitätsmanagement, welches den Kern der gesetzlichen Regelungen darstellt, ist mit dem Ziel einer eindeutigen Identifizierung von Flüchtlingen ab dem ersten Kontaktpunkt konzipiert und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

- Eindeutige Erfassung aller Flüchtlinge
- Zentrale Ablage der Daten in Kerndatensystem mit Datenweitergabe an
Folgesysteme
- Identifizierung der Flüchtlinge mittels Ankunftsnachweis

Demnach werden alle Flüchtlinge nach ihrer Ankunft durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder seit dem 11. April 2016 auch durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) elektronisch registriert.

Hierfür stehen der LAB NI 67 sog. Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) zur Verfügung, die u.a. mit Fingerabdruck-Scannern ausgestattet sind. Um u.a. Mehrfachregistrierungen zu vermeiden, werden sämtliche Datensätze (einschl. der Fingerabdrücke) bundeseinheitlich an zentraler Stelle im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert und die Fingerabdrücke werden mittels Fast-ID mit dem im automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem für Ausländer (AFIS-A) gespeicherten Fingerabdrücken verglichen.

Darüber hinaus sollen zukünftig sämtliche neuankommenden Flüchtlinge sowie unerlaubt eingereiste bzw. unerlaubt aufhältige Personen bei der Erstregistrierung einem automatisierten Verfahren zur Durchführung von Sicherheitsabgleichen unterzogen werden („Asylkon“). Der Sicherheitsabgleich wird über das Bundesverwaltungsamt bei den fünf Bundessicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt) durchgeführt. Das Ergebnis des Abgleichs wird den zuständigen Behörden in der Regel innerhalb von wenigen Minuten übermittelt. Das entsprechende technische und fachliche Verfahren befindet sich derzeit in Entwicklung und wird voraussichtlich Ende November 2016 in Betrieb gehen.

1. Welche Erfahrungen wurden an den Standorten der Landesaufnahmebehörde mit den Geräten gemacht?

Ab dem 23. Februar 2016 wurden am Standort Braunschweig der LAB NI zwei durch die Polizei zur Verfügung gestellte Fast-ID-Geräte zur Fingerabdruckprüfung im Rahmen der Registrierung als Pilotverfahren eingesetzt. Es handelt sich bei der Prüfung über Fast-ID nicht um eine erkennungsdienstliche Behandlung, sondern um eine Abfrage, ob die Fingerabdrücke der geprüften Person bereits in den polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert sind. Vor diesem Hintergrund wurden bis Ende März 2016 bei 306 Abfragen 171 sogenannte Treffer festgestellt. Diese wurden durch die Polizei geprüft. In einem Fall wurde eine versuchte Mehrfachregistrierung unter Angabe einer Aliaspersonalie festgestellt; in einem anderen Fall erfolgte aufgrund einer polizeilichen Ausschreibung die Festnahme durch die Polizei. In acht Fällen wurde die Zuständigkeit einer anderen Ausländerbehörde erkannt, die Ausländer entsprechend verwiesen. In vier Fällen entzogen sich Ausländer der Fingerabdruckprüfung durch Verlassen des Geländes. In den übrigen Fällen waren keine Maßnahmen zu ergreifen, da die in den Auskunftssystemen hinterlegten Fingerabdrücke lediglich u.a. im Rahmen der Einreise erfasst wurden.

Das Verfahren wurde mit Einführung der PIK eingestellt.

2. Wie wurde die Ausleihzeit bei der Polizei kompensiert?

Während der Unterstützung der Landesaufnahmebehörde mittels Livescan-Geräten durch die Polizei Niedersachsen kam es zu keinerlei Engpässen im Rahmen der Durchführung erkennungsdienstlicher Behandlungen. Eine Kompensation war damit entbehrlich.

3. Ist geplant, dauerhaft weitere Livescan-Geräte für die LAB anzuschaffen?

Eine Beschaffung von Livescan-Geräten ist mit der Einführung der PIK nicht mehr notwendig.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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