Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Dokumentationsstelle

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 37

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Georg-August-Universität Göttingen hat eine Dokumentationsstelle zur Analyse und Bewertung von Demokratiefeindlichkeit in Niedersachsen eingerichtet, die vom Land Niedersachsen auf Antrag der Hochschule mit sechs Millionen Euro über die nächsten fünf Jahre gefördert wird.

Vorbemerkung der Landesregierung

In den Koalitionsvereinbarungen der Rot-Grünen Landesregierung 2013 wurde im Rahmen einer grundlegenden Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes die Einrichtung einer wissenschaftlichen Dokumentationsstelle gefordert. Dies wurde in den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes 2014 konkretisiert und mit der Forderung verbunden, in einer vom Verfassungsschutz räumlich getrennten Dokumentationsstelle die im Verfassungsschutz gesammelten Primärmaterialien und Dokumente der Wissenschaft und Öffentlichkeit zu einer Bewertung der Demokratiefeindlichkeit zugänglich zu machen.

Entgegen der Vorbemerkung der Abgeordneten liegt die Förderung des Landes Niedersachsen gegenüber der Universität Göttingen jedoch nicht bei sechs Millionen Euro, sondern gliedert sich gemäß Zuwendungsbescheid vom 31. Oktober 2016 wie folgt auf:

Für das Jahr 2016 wurden 738.000 Euro per Zuwendungsbescheid bewilligt. Für die Jahre 2017 und 2018 sind jeweils 800.000 Euro im Haushaltsplan veranschlagt, die in der Mittelfristigen Finanzplanung (Mipla) ab 2019 in gleicher Höhe jährlich fortgeschrieben sind.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Mittelzuweisung an die Georg-August-Universität Göttingen für die Dokumentationsstelle?

Die Mittel wurden auf Grundlage des am 31. Oktober 2016 erstellten Zuwendungsbescheides (§§ 23, 44 LHO) gegenüber der Universität Göttingen bewilligt.

2. Hat die Landesregierung die Einrichtung einer Dokumentationsstelle zur Analyse und Bewertung von Demokratiefeindlichkeit in Niedersachsen ausgeschrieben, und, falls ja, wie viele Einrichtungen haben sich beworben?

Die Einrichtung einer Dokumentationsstelle unter Einbeziehung der offenen Materialien einer Verfassungsschutzbehörde muss als ein bisher unbearbeitetes Feld der Sicherheitsbehörden und der Sozialwissenschaften bezeichnet werden. Somit konnte 2014 bei der Entwicklung eines solchen Projektes an keinerlei vorliegende Erfahrungen im deutschsprachigen Raum angeknüpft werden.

Im Februar 2015 wurde ein erstes Grundlagenkonzept vom Nds. Verfassungsschutz erstellt, welches als notwendige Voraussetzung zur Einrichtung einer Dokumentationsstelle vorsah, dass die in Betracht kommenden universitären Forschungsbereiche durch entsprechende Expertisen im Hinblick auf alle Extremismusphänomene (Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus) ausgewiesen sein müssen. Nach Erstellung eines Kriterienkataloges unter politikwissenschaftlichen Prämissen und unter ausführlicher Betrachtung der sozialwissenschaftlichen Fachbereiche der niedersächsischen Universitäten durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz, traf diese ausgewiesene Voraussetzung nur auf die Universität Hannover und die Universität Göttingen zu.

Nach intensiver fachlicher Prüfung unter kontinuierlicher Beteiligung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur erfolgte die Erteilung eines Zuwendungsbescheides durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 31. Oktober 2016 an das Göttinger Institut für Demokratieforschung.

3. Inwieweit muss die Dokumentationsstelle zur Analyse und Bewertung von Demokratiefeindlichkeit in Niedersachsen politischen Vorgaben der Landesregierung folgen?

In der Pressekonferenz zur Vorstellung der Dokumentationsstelle am 8. November 2016 verwies Minister Pistorius in seinen Ausführungen auf die Eigenständigkeit der Arbeit an der Universität Göttingen unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit von Forschung und Lehre. Um einen möglichst umfassenden politischen und gesellschaftlichen Konsens herzustellen und eine kontinuierliche Arbeit der Dokumentationsstelle zu gewährleisten, ist die Einrichtung eines Beirates durch das Göttinger Institut für Demokratieforschung vorgesehen. Ihm sollen Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft angehören.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln