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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Rückführungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 6

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut einem Bericht der NOZ vom 26. Januar 2017 wurden im Jahr 2016 1.959 Personen aus Niedersachsen abgeschoben. 2015 waren es laut dem Bericht noch 1.133 Menschen. Im Jahr 2016 seien ebenfalls 11.793 Personen freiwillig ausgereist.

1. Wie viele Personen sind in Niedersachsen seit 2013 abgeschoben worden (bitte Zahlen für die fünf wichtigsten Herkunftsländer und die einzelnen Jahre nennen)?

2013

2014

2015

2016

2017 (Stand 01/2017)

Abschiebungen

649

855

1.133

1.959

169

davon Dublin Überstellungen

301

555

262

346

44

Abschiebungen - fünf wichtigsten Herkunftsländer

2013

2014

2015

2016

2017

(Stand 01/2017)

Russland (222)

Russland (185)

Kosovo (219)

Albanien (477)

Albanien (39)

Serbien (68)

Serbien (99)

Serbien (197)

Serbien (334)

Serbien (20)

Kosovo (63)

Somalia (64)

Albanien (139)

Kosovo (303)

Kosovo (20)

Georgien (43)

Albanien (63)

Montenegro (92)

Montenegro (179)

Montenegro (12)

Türkei (31)

Sudan (58)

Mazedonien (78)

Mazedonien (129)

Russland (9)

Sudan (9)

In Klammern ist die jeweilige Anzahl der Abschiebungen verzeichnet.

2. Wie viele Personen sind seit 2013 freiwillig ausgereist (bitte Zahlen für die fünf wichtigsten Herkunftsländer und die einzelnen Jahre nennen)?

Für den Zeitraum 2013 bis Januar 2017 liegen die nachfolgenden Daten über freiwillige Ausreisen vor.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gemeldeten Zahlen für 2016 und 2017 auf bewilligte Förderanträge nach dem REAG/GARP-Programm beziehen (REAG = Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany; GARP = Government Assisted Repatriation Programme). Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten freiwilligen Ausreisen wird erst mit der Jahresabschlussstatistik erfasst. Insoweit sind die von IOM genannten Daten vorläufig. Auch die von den niedersächsischen Ausländerbehörden (ABH) gemeldete Anzahl von freiwilligen Ausreisen kann sich aufgrund von Nachmeldungen für den Berichtszeitraum 2016 und 2017 noch ändern.

2013

2014

2015

2016

2017 (Stand 01/2017)

Freiwillige Ausreisen mit REAG/GARP-Unterstützung (lt. IOM-Statistik)

1.072

1.553

3.615

8.547

95

Freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP-Unterstützung (lt. Auskunft ABH)

569

695

2.204

3.376

60

Freiwillige Ausreisen mit REAG/GARP-Unterstützung (lt. IOM-Statistik) – fünf wichtigsten Herkunftsländer

2013

2014

2015

2016

2017

(Stand 01/2017)

Serbien (328)

Serbien (469)

Albanien (794)

Albanien (2.514)

Mazedonien (22)

Mazedonien (190)

Russland (249)

Serbien (676)

Montenegro (1.822)

Albanien (19)

Russland (157)

Mazedonien (195)

Kosovo (654)

Serbien (1.117)

Montenegro (15)

Bosnien und Herzegowina (104)

Albanien (143)

Montenegro (614)

Kosovo (727)

Irak (10)

Kosovo (56)

Bosnien und Herzegowina (131)

Mazedonien (272)

Mazedonien (629)

Kosovo (8)

In Klammern ist die jeweilige Anzahl der freiwilligen Ausreisen verzeichnet.

Freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP-Unterstützung (lt. Auskunft ABH) – fünf wichtigsten Herkunftsländer

2013

2014

2015

2016

2017

(Stand 01/2017)

Serbien (230)

Serbien (290)

Serbien (730)

Albanien (708)

Albanien (15) Montenegro (15)

Montenegro (86)

Bosnien und Herzegowina (95)

Montenegro (285)

Montenegro (611)

Bosnien und Herzegowina (62)

Montenegro (54)

Albanien (244)

Serbien (609)

Syrien (7)

Mazedonien (40)

Mazedonien (52)

Mazedonien (214)

Mazedonien (344)

Irak (5) Mazedonien (5) Serbien (5)

Russland (29)

Albanien (48)

Bosnien und Herzegowina (166)

Kosovo (222)

In Klammern ist die jeweilige Anzahl der freiwilligen Ausreisen verzeichnet.

3. Wie viele Personen der beiden Personengruppen waren „Gefährder“?

Die Einstufung von Personen als sogenannte „Gefährder“ erfolgt nicht anhand aufenthaltsrechtlicher Kriterien. Daher erfolgt keine statistische Erfassung nach diesem Kriterium.

Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde eine Person, die von den Sicherheitsbehörden als „Gefährder“ eingestuft wurde, abgeschoben. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine validen Erkenntnisse darüber vor, dass Personen, die von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft wurden, aus Niedersachsen im Sinne der Frage 2 freiwillig ausgereist sind.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

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