Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu niedersächsischen Ausländerbehörden

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 31

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Jörg Bode, Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 7. Februar 2017 berichtete u. a. das Handelsblatt, dass nur eine von zehn Ausländerbehörden Fingerabdrücke erfassen könne. Zwar registriere das BAMF seit Herbst 2016 alle ankommenden Flüchtlinge mit Fingerabdruck, um so Mehrfachregistrierungen zu vermeiden und Mehrfachidentitäten aufzudecken, jedoch könnten nur 10 % der Ausländerbehörden Fingerabdrücke von Asylbewerbern nehmen und diese mit dem Ausländerzentralregister vergleichen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz vom 2. Februar 2016 wurden zunächst die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass biometrische Daten, wie die Fingerabdrücke von Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereiste und unerlaubt aufhältige Personen im Ausländerzentralregister (AZR) digital verarbeitet und gespeichert werden können. In der Folge wurden die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder mit Personalisierungsinfrastrukturkomponenten (PIK) bis Mitte 2016 ausgestattet, die in der Lage sind Fingerabdrücke digital zu erfassen. Derzeit werden die technischen und organisatorischen Voraussetzungen getroffen, dass weitere Systeme, wie zum Beispiel die Fachverfahren der kommunalen Ausländerbehörden (ABH), Fingerabdruckdaten aus dem AZR abrufen bzw. hinzuspeichern können.

Von den 52 kommunalen ABHen in Niedersachsen liegen Informationen von 47 ABHen vor. Zu diesem Zeitpunkt kann keine der ABHen Fingerabdrücke mit den Daten des AZR vergleichen.

Die ABHen verfügen über ausländerrechtliche Fachverfahren von verschiedenen Herstellern, die an das AZR angebunden sind. Seit Herbst 2016 führt der Bund mit den Fachverfahrensherstellern Gespräche über die Erfassung und Verarbeitung der biometrischen Daten, insbesondere der Fingerabdrücke, mit den Fachverfahren der ABHen. Nach den vorliegenden Informationen wird die notwendige AZR-Erstregistrierungs-Schnittstelle zum 2. Mai 2017 in Betrieb gehen und die Fachverfahrenshersteller können mit der Implementierung in ihre Software beginnen. Es liegen keine Hinweise vor, wann die Implementierung bei den einzelnen Fachverfahrensherstellern jeweils abgeschlossen ist. Daher können auch keine Aussagen zur Umsetzung getroffen werden. Bis dies möglich ist, beabsichtigt die Landesregierung, ABHen mit derzeit ungenutzten PIK zu unterstützen. Im Rahmen einer Teststellung wird zunächst einer ABH im März 2017 eine PIK zur Verfügung gestellt.

Solange die ABHen technisch nicht in der Lage sind, eine erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen, kommen sie ihrer Aufgabe dadurch nach, dass sie die Polizei oder die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) um Amtshilfe bitten und die erkennungsdienstliche Behandlung durch diese durchführen lassen.

1. Wie viele Ausländerbehörden in Niedersachsen können bzw. können keine Fingerabdrücke erfassen und verarbeiten?

Siehe Vorbemerkungen.

2. Wie wird sichergestellt, dass Identitäten bei den Ausländerbehörden sicher festgestellt werden können?

Siehe Vorbemerkungen.

3. Bis wann werden alle niedersächsischen Ausländerbehörden Fingerabdrücke erfassen können?

Siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln