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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Investoren

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16. September 2016; Fragestunde Nr. 43

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Christian Grascha und Gabriela König (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nürburgring, Flughafen Hahn oder „Mysteriöser Super-Investor ... in Celle“ (Cellesche Zeitung, 27. August 2016) - immer wieder haben Politik und Verwaltung mit nach Ansicht von Beobachtern unbekannten oder auffälligen Geschäftspartnern zu tun. Damit einher gehe häufig ein fragwürdiger Umgang in den jeweils zuständigen Entscheidungsgremien. Im Rahmen der Berichterstattung „Der 800-Millionen-Euro-Deal“ (Cellesche Zeitung, 27. August 2016) heißt es denn auch, „dass es sich um ein Vorhaben handele, bei dem man mutig sein müsse - auch wenn es sicherlich ein gewisses Risiko gebe“. Weiter heißt dort: „Derzeit sei jedoch fraglich, woher das Geld komme“ und „Referenzen könne der Investor nicht vorweisen“. Und schließlich: „Der Oberbürgermeister bittet den Rat um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben“.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Stadt Celle befindet sich nach eigenem Bekunden im Besitz von seit längerem ausgewiesenen, jedoch ungenutzten Gewerbeflächen. Nach Kontakt mit einem potenziellen Käufer habe der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 14 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in nichtöffentlicher Sitzung vorsorglich über die mögliche Veräußerung der Flächen entschieden. Die Stadt Celle hat mitgeteilt, dass es nicht zur Vertragsunterzeichnung gekommen sei und die Angelegenheit sich inzwischen erledigt habe. Kosten seien nach Auskunft der Stadt Celle nicht angefallen.

1. Vor dem Hintergrund der Berichterstattung zum „mysteriösen Super-Investor“ in Celle: Hat die Landesregierung Erkenntnisse über ähnlich gelagerte Investitionsvorhaben auf kommunaler Ebene oder der Landesebene, bei denen die Liquidität des Investors oder die Realisierungswahrscheinlichkeit fragwürdig war oder ist?

Nein.

2. Welche Vorgehensweise empfiehlt die Landesregierung auch in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht den Hauptverwaltungsbeamten, den Verwaltungsmitarbeitern und den Ratsmitgliedern zur Vermeidung von fragwürdigen oder negativen Investitionsentscheidungen in den jeweiligen Räten?

Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich im vorliegenden Fall nicht um eine Investitionsentscheidung einer Kommune, sondern vielmehr um eine Veräußerungsentscheidung nach § 58 Abs.1 Nr. 14 NKomVG. Darüber hinaus gilt für die Haushaltswirtschaft der niedersächsischen Kommunen der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 110 Abs. 2 NKomVG). Dieser Grundsatz liegt allen Entscheidungen einer Kommune zugrunde, so auch denen über Investitionen. Bevor eine Investition mit erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen wird, soll daher auch mit Hilfe eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zwischen mehreren Alternativen die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden (§ 12 GemHKVO). Im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs sind auch die unterschiedlichen Risiken der Alternativen abzuwägen.

3. Wer trägt - am Beispiel der Stadt Celle und des „mysteriösen Super-Investors“ - die Hauptverantwortung, wenn Argwohn beiseite geräumt wird und „kleine Risiken“ mit „Großchancen“ zur Abstimmung verrechnet werden?

Der Stadt Celle ist aufgrund ihres bisherigen Handelns nach eigener Aussage kein Schaden entstanden, insoweit erübrigt es sich, eine Hauptverantwortung zuzuordnen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

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erstellt am:
16.09.2016

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