Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Gefährdern (Teil 2)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 42

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Landesregierung teilte auf eine Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion am 2. Februar 2017 mit, dass derzeit 45 Gefährder ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben oder hatten. Etwa die Hälfte davon vermutet die Landesregierung im Ausland. Ein Drittel dieser Gefährder sind „Dschihad-Rückkehrer“ aus Kriegsgebieten wie Irak oder Syrien. Zudem hat die Landesregierung ausgeführt, dass 17 dieser Gefährder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, elf weitere besitzen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. Bei zwei Personen wurde der Asylantrag abgelehnt, allerdings ist kein Gefährder ausreisepflichtig. Weitergehende Informationen wurden nicht mitgeteilt.

1. Wie viele Gefährder sind weiblich?

Derzeit sind in Niedersachsen vier weibliche Personen als Gefährder eingestuft.

2. Wie viele Gefährder sind minderjährig?

Unter den derzeit eingestuften Gefährdern befindet sich eine minderjährige Person.

3. Wie viele Gefährder sind zwischen 14 und 16 Jahre alt?

Unter den eingestuften Gefährdern befindet sich eine Person im Alter zwischen 14 und 16 Jahren.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln