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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Gefährdern (Teil 1)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 2

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Landesregierung teilte auf eine Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion am 2. Februar 2017 mit, dass derzeit 45 Gefährder ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben oder hatten. Etwa die Hälfte davon vermutet die Landesregierung im Ausland. Ein Drittel dieser Gefährder sind „Dschihad-Rückkehrer“ aus Kriegsgebieten wie Irak oder Syrien. Zudem hat die Landesregierung ausgeführt, dass 17 dieser Gefährder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, elf weitere besitzen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. Bei zwei Personen wurde der Asylantrag abgelehnt, allerdings ist kein Gefährder ausreisepflichtig. Weitergehende Informationen wurden nicht mitgeteilt.

1. Wie viele Gefährder sitzen derzeit in Niedersachsen in Straf- bzw. in Untersuchungshaft?

Derzeit befinden sich neun Gefährder in Niedersachsen in Straf- bzw. Untersuchungshaft.

2. Wie viele Gefährder werden derzeit überwacht?

Mit Stand vom 23. Februar 2017 werden sieben Gefährder durch die niedersächsischen Sicherheitsbehörden überwacht. Gegen zwei Gefährder wurden die Überwachungsmaßnahmen aufgrund bestehender Untersuchungshaft derzeit vorübergehend ausgesetzt.

3. Warum vermutet die Landesregierung, dass sich etwa die Hälfte der Gefährder im Ausland aufhält, und was unternimmt sie konkret, um deren Aufenthaltsort festzustellen?

Nach derzeitiger Erkenntnislage sind 26 Gefährder aus Niedersachsen (vermutlich) tot oder halten sich (vermutlich) im Ausland auf. Als Basis dieser Erkenntnislage dienen u. a. nachrichtendienstliche Mitteilungen, der nationale/internationale Informationsaustauch, Zeugenaussagen sowie sonstige Hinweise (u. a. Ermittlungsergebnisse). Als weitere Quellen zur Verifizierung des Aufenthaltsortes dienen ferner beispielhaft die Auswertung sozialer Medien und Befragungen des Umfelds des Gefährders. Bei Bekanntwerden einer möglichen Ausreise erfolgen zur Verifizierung des Sachverhaltes Erkenntnisanfragen bei den Sicherheitsbehörden auf Bund-/Länderebene (u. a. im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum, GTAZ) sowie International.

Presseinformation

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erstellt am:
03.03.2017

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