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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Datenspeicherungen


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 47

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Zuge der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion „Rechtswidrige Datenspeicherungen bei der Polizeidirektion Lüneburg?“ (Drucksache 17/7320) ergeben sich weitere Fragen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung weist zunächst darauf hin, dass die personenbezogenen Daten von „Teilnehmerinnen und Teilnehmern“ friedlicher Versammlungen nicht Gegenstand der durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) veranlassten Überprüfung war. Die durch die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen im Auftrag der LfD durchgeführte Selektion erfolgte in Bezug auf die zu filternden Personen vielmehr anhand der Kriterien „Ansprechpartner, Anmelder, Verantwortlicher“.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die betreffenden Datensätze erhoben und gespeichert?

Der Speicherung der Daten erfolgte nach Mitteilung der Polizeidirektion Lüneburg aufgrund des § 38 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9).

2. Wurden die Daten inzwischen vollständig geprüft?

Ja.

3. Wurden die Datensätze inzwischen komplett gelöscht? Wenn ja, wann ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht?

Die Prüfung der Thematik im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften im Versammlungsrecht, im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht und im Datenschutzrecht führte zu der Auffassung, dass die Frage, inwieweit persönliche Daten bei friedlich verlaufenden Demonstrationen gespeichert werden dürfen und zu welchem Zeitpunkt diese wieder zu löschen sind, nicht allgemein beantwortet werden kann. Maßgeblich sind vielmehr die Sachverhalte in den jeweiligen Einzelfällen. Es gibt jedoch weder im Niedersächsischen Versammlungsrecht noch im Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine rechtliche Verpflichtung, personenbezogene Daten, die die Polizei in Zusammenhang mit Versammlungen rechtmäßig erfasst bzw. in NIVADIS eingestellt hat, unverzüglich nach Beendigung der Versammlungen zu löschen, soweit diese zeitnah anonymisiert worden sind. In diesem Zusammenhang ist es nicht zu beanstanden, die Löschung der Daten entsprechend der Fristen, die die Nds. Aktenordnung vorgibt, vorzunehmen. Der LfD sind die diesbezüglichen Ausführungen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport am 16.12.2016 mit dem Angebot der Erörterung der Thematik übermittelt worden. Eine Reaktion der LfD ist bislang noch nicht erfolgt.

Eine Löschung der Datensätze erfolgte in 7 Fällen. In 18 weiteren Fällen wurde nach Überprüfung der Datensätze die sofortige Anonymisierung veranlasst. Zwei der seitens der LfD angegebenen Vorgangsnummern waren nicht existent. Die Entscheidung über weitere 108 Fälle, die die LfD für den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg selektierte, hat die Polizeidirektion Lüneburg zunächst zurückgestellt

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erstellt am:
03.03.2017

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