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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Beförderungen bei der Polizei Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 44

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (Ausgabe Juni 2016) äußerte sich Ministerpräsident Stephan Weil auf der Polizeifachtagung der SPD-Landtagsfraktion über die zukünftige Förderung sowie die zukünftigen Anforderungen der Polizei in Niedersachsen. Hierbei sagte Ministerpräsident Weil in seiner anschließenden Pressemeldung „Unterstützung ohne Einschränkungen“ zu.

In dem gleichen Artikel forderte die GdP u. a. kürzere Beförderungswartezeiten sowie, dass keine Beamtinnen und Beamten mit Besoldungsgruppe A 9 in Ruhestand gehen dürften.

Der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Alexander Zimbehl spricht in einer Presseinformation von Wartezeiten von derzeit zwölf bis 15 Jahren auf die erste Beförderung und fordert in diesem Zuge kontinuierliche Hebungsprogramme.

Vorbemerkung der Landesregierung

Beförderungsauswahlentscheidungen haben unter Beachtung des verfassungsmäßigen Gebots der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz zu erfolgen. Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens und eine damit einhergehende Beförderung setzen daher grundsätzlich eine Bewerbung einer Beamtin oder eines Beamten und im Falle des Obsiegens in einem Auswahlverfahren das Vorhandensein einer freien und besetzbaren Planstelle voraus.

Nur im Bereich der im Polizeivollzug gebündelten Dienstposten der Wertigkeit A 9-A 11 BBesO erfolgen Beförderungsauswahlentscheidungen, natürlich auch unter Beachtung des Leistungsprinzips, im Wege der sogenannten freien Vergabe gemäß den Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei des Landes Niedersachsen (RdErl. d. MI v. 11. 5. 2009 - P 25.22-03110-01 - VORIS 20410). Dies hat zur Folge, dass eine gesonderte Bewerbung der Beamtin oder des Beamten nicht erforderlich ist. Mit Abschaffung des unter Verantwortung der vorherigen Landesregierung eingeführten sogenannten A 11er – Erlasses kann eine Beförderung bis in ein Statusamt der BesGr. A 11 BBesO ohne Funktionswechsel auf dem jeweiligen Dienstposten erfolgen, den die Beamtin oder der Beamte aktuell innehat, sofern die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere aber auch eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht.

Da die Zahl der beförderbaren Beamtinnen und Beamten im Bereich der gebündelten Dienst-posten der BesGr. A 9-A 11 BBesO regelmäßig größer ist, als die Zahl der durch Haushaltsplan der Polizei zur Verfügung stehenden höherwertigen Stellen und der sich daraus ergebenden Beförderungsmöglichkeiten, ergeben sich insbesondere für das erste Beförderungsamt (A 10 BBesO) im Regelfall relativ lange Wartezeiten.

Mit Übernahme der Regierungsverantwortung waren im Haushalt 2012/2013 annähernd die Hälfte der für den ehem. gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes ausgeworfenen Stellen solche des Eingangsamtes, also A 9 BBesO (Kommissarin / Kommissar). Demgegenüber standen lediglich weitere ca. 30% der Stellen im ersten Beförderungsamt, also A 10 BBesO zur Verfügung, mit der Folge erheblicher Beförderungswartezeiten (Ø >10 Jahre).

Entsprechend der in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Zielsetzung hat diese Landesregierung daher in einem ersten Schritt mit dem Haushalt 2014 für den Polizeivollzug 750 Stellenhebungen von A 9 BBesO durchgeschlüsselt nach A 11 BBesO etatisiert, aus der sich 1.500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten ergaben und damit eine erste spürbare strukturelle Verbesserung vorgenommen.

Mit Blick auf den Erhalt bzw. die Verbesserung der Berufsattraktivität sowie vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettstreites um qualifizierte Nachwuchskräfte und den sich aus der aktuellen Lageentwicklung und deren Auswirkungen auf die polizeiliche Anforderungen ergebenen erheblichen Belastungen hat die Landesregierung im Juni 2016 beschlossen, im Doppelhaushalt 2017/2018 im Jahr 2017 weitere 250 Stellenhebungen, durchgeschlüsselt von A9 nach A 11 BBesO, auszubringen. Durch diesen zweiten Schritt an spürbaren strukturellen Verbesserungen ergeben sich insofern 500 Beförderungsmöglichkeiten. Von diesen Beförderungsmöglichkeiten werden insbesondere diejenigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten profitieren, die im Bereich der polizeilichen Kernaufgaben für Sicherheit sorgen und sich dabei in aller Regel besoldungsrechtlich noch in den unteren Ämtern der Laufbahn befinden.

1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte sind mit dem Einstiegsamt A 9 in den Jahren 2015 und 2016 in den Ruhestand versetzt worden?

13 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind mit dem Einstiegsamt A 9 BBesO im angefragten Zeitraum nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten.

2. Wie viele Polizeibeamtinnen und-beamte befinden sich noch im Einstiegsamt und haben bereits mehr als zehn Dienstjahre gearbeitet (bitte nach Dienstjahren aufschlüsseln)?

Insgesamt befinden sich die nachfolgenden Anzahlen von Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten mit einer Wartezeit von mehr als zehn Dienstjahren noch im Einstiegsamt A 9 BBesO (Auswertung PMV, Stand 1. August 2016):

Dienstjahre

Anzahl

10

493

11

352

12

522

13

276

14

131

15

45

16

39

17

14

18

5

19

2

21

1

30

1

31

1

Gesamt

1882

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte sind seit mehr als 15 Dienstjahren nicht befördert worden (bitte nach Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?

Die nachfolgenden Anzahlen von Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten seit mehr als 15 Jahren nicht befördert worden (Auswertung PMV, Stand 1. August 2016):

BesGr.

Anzahl

A 9 Laufbgr.2

108

A 10

179

A 11

281

A 12

72

A 13 Laufbgr. 2 EA 1*

33

A 14

22

A 15

9

A 16 LaufbGr. 2 EA 2 *

0

B 2

0

B 3

0

B 4

0

Gesamt

704

* Endamt

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

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