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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu Abschiebungen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 50

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 2. Oktober 2016 hat die deutsche Bundesregierung ein Rücknahmeabkommen mit Afghanistan geschlossen. „Afghanistan erkennt nach dieser Gemeinsamen Erklärung als Passersatz auch europäische Passersatzpapiere an, die von Deutschland ausgestellt werden, sofern nicht eine afghanische Auslandsvertretung innerhalb von vier Wochen ein afghanisches Papier ausgestellt hat.“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/07/factsheet-abschiebungen.html)

Innenminister Pistorius äußerte sich zu Abschiebungen nach Afghanistan bisher zurückhaltend, so der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer Meldung vom 17. Oktober 2016.

1. Werden derzeit abgelehnte Asylbewerber aus Niedersachsen nach Afghanistan abgeschoben?

Nach Maßgabe des IMK-Beschlusses vom Dezember 2015 werden Abschiebungen nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung vollzogen. Die Einzelfallprüfung umfasst alle vorliegenden Anhaltspunkte, die einer Durchsetzung der Ausreisepflicht entgegenstehen können. 2016 wurden zwei afghanische Straftäter in ihr Heimatland abgeschoben, davon einer unmittelbar aus der Strafhaft.

An den Chartermaßnahmen des Bundes im Dezember 2016 sowie Januar 2017 hat sich Niedersachsen nicht beteiligt.

2. Wenn ja, wird nach der regionalen Herkunft oder Straffälligkeit unterschieden?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Wie viele Abschiebungen wurden aus Niedersachsen nach Afghanistan in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils durchgeführt?

Die nachfolgende Tabelle gibt die Anzahl der Aufenthaltsbeendigungen für die Jahre 2013 bis 2016 differenziert nach Rückführungen und freiwilligen Ausreisen wieder.

2013

2014

2015

2016

Abschiebungen nach Afghanistan

0

0

0

2

Freiwillige Ausreisen mit REAG/GARP-Unterstützung (lt. IOM-Statistik)

7

7

12

257

Freiwillige Ausreisen ohne REAG/GARP

Unterstützung (lt. Auskunft ABH)

0

4

4

44

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) gemeldeten Zahlen für 2016 sich auf bewilligte Förderanträge nach dem REAG/GARP-Programm beziehen (REAG = Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany; GARP = Government Assisted Repatriation Programme). Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten freiwilligen Ausreisen wird erst mit der Jahresabschlussstatistik erfasst. Insoweit sind die von IOM genannten Daten vorläufig. Auch die von den niedersächsischen Ausländerbehörden (ABH) gemeldete Anzahl von freiwilligen Ausreisen kann sich aufgrund von Nachmeldungen im Berichtszeitraum 2016 noch ändern.

Presseinformation

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erstellt am:
03.02.2017

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