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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Prävention

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. November 2016; Fragestunde Nr. 16


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Abgeordnete Editha Lorberg, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Einbruchskriminalität ist im Jahr 2015 stark angestiegen. Zahlen zur Entwicklung im Jahre 2016 gibt die Landesregierung nach eigener Aussage gegenwärtig nicht heraus. In der politischen Diskussion werden allgemein zur Bekämpfung des Einbruchsdiebstahls der Ausbau der Prävention und die stärkere Sicherung von Gebäuden gefordert. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung im Jahre 2015 (Drucksache 17/3483) berichtete die Landesregierung, dass in der Polizeidirektion Hannover die durchschnittliche Wartezeit auf eine Präventionsberatung im Jahre 2014 circa 73 Tage gedauert habe. Die längste Wartezeit soll jedoch im Jahre 2014 sogar 405 Tage betragen haben. Hintergrund sei laut Landesregierung hierbei ein deutlicher Anstieg der Beratungsanfragen aufgrund intensiver Werbemaßnahmen gewesen.

Weiterhin fordert insbesondere Innenminister Pistorius die Bürgerinnen und Bürger auf, ihre Wohnungen stärker zu sichern. Dazu befürwortet er auch Fördermaßnahmen des Staates. Nordrhein-Westfalen, Sachsen und demnächst Schleswig-Holstein legen oder legten entsprechende Förderprogramme für moderne Sicherheitstechnik auf. Auch der Bund wird im nächsten Jahr über die Kreditanstalt für Wiederaufbau entsprechende Maßnahmen weiter fördern.

1. Wie hat sich die Wartezeit auf Beratungsangebote zur Prävention des Einbruchsdiebstahls in den einzelnen Polizeidirektionen in den Jahren 2015 und 2016 entwickelt?

Angesichts der anhaltenden landes- und bundesweiten Berichterstattung über Wohnungseinbruchkriminalität und entsprechender Öffentlichkeitsarbeit für kostenfreie und produktneutrale Beratungen der Polizei ist das Beratungsinteresse der Bevölkerung deutlich gestiegen.

Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Drucksache 17/3483 sind die durchschnittlichen
„Wartezeiten“ der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hierzu ist anzumerken, dass es sich hierbei häufig um Terminvereinbarungen handelt, die nicht zwingend die früheste
Beratungsmöglichkeit abbilden, sondern um Termine, die sich auch an den zeitlichen Kapazitäten bzw. Vorstellungen der Interessenten orientieren. Termine für Personen, bei denen eingebrochen wurde, werden im Vergleich zu anlassunabhängigen Beratungen grundsätzlich priorisiert behandelt.

Durchschnittliche Wartezeit 2014

Durchschnittliche Wartezeit 2015

Durchschnittliche Wartezeit 2016

Polizeidirektion Braunschweig

ca. 8 Tage

ca. 14 Tage

ca. 14 Tage

Polizeidirektion Göttingen

ca. 11 Tage

ca. 14 Tage

ca. 14 Tage

Polizeidirektion Hannover

ca. 73 Tage

ca. 20 Tage (Einbruchsopfer oder in Planung eines Neu- oder Umbaus)

ca. 48 Tage (anlassunabhängige Beratung)

ca. 9 Tage (Einbruchsopfer oder in Planung eines Neu- oder Umbaus)

ca. 27 Tage (anlassunabhängige Beratung)

Polizeidirektion Lüneburg

ca. 14 Tage

ca. 10 Tage (Gruppenberatung)

bis zu 28 Tage (Individualberatung vor Ort)

ca. 10 Tage (Gruppenberatung)

bis zu 28 Tage (Individualberatung vor Ort)

Polizeidirektion Oldenburg

ca. 15 Tage

ca. 17 Tage*

ca. 15 Tage*

Polizeidirektion Osnabrück

ca. 3 Tage

ca. 3 Tage**

ca. 3 Tage**

* In einer Inspektion kam es aufgrund von Personalwechseln zu deutlich längeren Wartezeiten von bis zu drei Monaten (2015) bzw. bis zu 63 Tagen (2016); dieser Sonderfall ist im angegebenen Durchschnittswert der PD Oldenburg nicht enthalten. Akutfälle wurden sehr kurzfristig innerhalb von 0 – 2 Tagen beraten.

** Für den Zeitraum einiger Monate kam es aufgrund eines Personalwechsels zu einzelnen Wartezeiten von bis zu vier Wochen. Geschädigte von Einbrüchen wurden allerdings weiterhin schnellstmöglich beraten.

2. Überlegt die Landesregierung, ein eigenes Förderprogramm zur verbesserten Einbruchssicherheit in Niedersachsen aufzulegen? Wenn ja, in welcher Höhe und wann? Wenn nein, warum nicht?

Baumaßnahmen, die mit Mitteln der Wohnraumförderung gefördert werden, sollten nach den geltenden Wohnraumförderbestimmungen die darin näher bezeichneten sicherungstechnischen Mindeststandards zum Einbruchschutz erfüllen. So sollten alle Fenster, Fenstertüren, Wohnungsabschluss- und Außentüren, die ebenerdig oder ohne Aufstiegshilfe zu erreichen sind, mindestens in der Widerstandsklasse (RC) 2 gemäß DIN EN 1627 oder gleichwertig erstellt sein. Fenster und Fenstertüren, die erhöht eingebaut und nur mit einer Aufstiegshilfe ohne Standfläche zu erreichen sind, sollten mindestens in der Widerstandsklasse (RC) 1 gemäß DIN EN 1627 oder gleichwertig erstellt sein. Die jeweilige Verglasung sollte mindestens der Durchwurfhemmung P2-A gemäß DIN EN 345 entsprechen.

Isolierte Maßnahmen zum Einbruchschutz sind hingegen nicht Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung. Fördermöglichkeiten für diesbezügliche Maßnahmen bestehen auf Bundesebene bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein Förderprogramm aufzulegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2016

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