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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Nds. Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 24

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Fredermann, Angelika Jahns und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die niedersächsischen Feuerwehren beklagen, dass der von ihnen angemeldete Lehrgangsbedarf durch die Niedersächsische Akademie für Brandt und Katastrophenschutz (NABK) nicht gedeckt werde. So berichtete beispielsweise der Gemeindebrandmeister der Gemeinde Isernhagen in einer Jahreshauptversammlung am 14. Januar 2017, dass die Feuerwehr der Gemeinde Isernhagen von 20 beantragten Lehrgängen zur technischen Hilfeleistung lediglich zwei erhalten habe. Insgesamt soll die Feuerwehr der Gemeinde Isernhagen lediglich
27 Prozent der beantragten Lehrgänge von der NABK zugesagt bekommen haben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Niedersächsischen Feuerwehren sind Garanten für ein sicheres Leben und Ausdruck eines außerordentlichen bürgerschaftliches Engagements. Zu Recht genießt dieses Engagement höchstes Ansehen und verdient besondere Unterstützung. Dies gilt vor allem für den aktiven Dienst in der Feuerwehr, bei dem die Kameradinnen und Kameraden einen Großteil ihrer Freizeit einsetzen und ihre Gesundheit bzw. ihr Leben riskieren, um anderen Menschen in Not zu helfen. Der Niedersächsische Brandschutz mit den gefahrengeneigten Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen bedarf deshalb einer hohen gesellschaftlichen Wertschätzung und einer Strategie des Landes zu seiner dauerhaften Sicherung. Aus Sicht der Landesregierung kommt dabei der Sicherstellung einer quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Ausbildung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) eine zentrale Rolle zu.

Aufgrund der im Feuerwehralltag kontinuierlich wachsenden Anforderungen und der stark gestiegenen Lehrgangsbedarfe seitens der Aufgabenträger sind zur Sicherstellung des Brandschutzes in allen Bundesländern erhebliche Anstrengungen notwendig, um den stetig steigenden Bedarf an Lehrgangsplätzen dauerhaft zu decken. Auch der Ausbildungsbedarf der niedersächsischen Feuerwehren ist unverändert sehr hoch und im Lehrgangsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut überproportional angestiegen. Die Landesregierung hat deshalb ein Ausbauprogramm aufgelegt, das die baulichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsdeckung schafft.

Hierfür werden erstmals auch Haushaltsmittel zusätzlich zum Feuerschutzsteueraufkommen aufgewandt. Allein in den Jahren 2018 und 2019 sind rund 40 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen vorgesehen.

Für die von den Fragestellern thematisierten Betrachtungen zur Ausbildungsnachfrage und zum Angebot an der NABK hat sich die Kennzahl „Lehrgangsteilnehmertage“ (LTT) bewährt, weil diese Kennzahl die unterschiedliche Dauer von Veranstaltungen berücksichtigt. Lehrgangsteilnehmertage berechnen sich als Produkt aus der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer und der Dauer einer Veranstaltung in Tagen. Die unten stehenden Angaben zu den Fragen der Abgeordneten basieren auf dieser Kennzahl.

Die Meldung der Lehrgangsbedarfe der niedersächsischen Feuerwehren in den Gemeinden und Städten erfolgt gebündelt durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte an die NABK. Soweit daraufhin nicht alle Anforderungen bedient werden können, obliegt den Landkreisen im Wege der Zuteilung die Weitergabe von Lehrgangsplätzen an die Gemeinden. Die mit der Vorbemerkung der Abgeordneten besonders herausgestellten Lehrgänge „Technische Hilfeleistung“ sind im Lehrgangsplan 2017 in der Durchführung in wesentlichen Teilen als Wochenlehrgänge im Technik- und Trainingszentrum Celle-Scheuen geplant. Für die erste Jahreshälfte 2017 waren insbesondere diese Lehrgangsplätze zunächst nicht an die Feuerwehren verteilt worden, da zum Zeitpunkt der Lehrgangsplatzzuteilung (September 2016) noch kein genaues Enddatum für die erforderlichen baulichen Maßnahmen und somit für den Beginn der Ausbildung im Technik- und Trainingszentrum Celle-Scheuen im Lehrgangsjahr 2017 angegeben werden konnte. Im Interesse der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die für einen Lehrgangsbesuch an der NABK Beruf und Familie in Einklang bringen müssen und absolut verlässliche Terminangaben benötigen, wurde deshalb die terminliche Zuteilung erst im Januar 2017 vorgenommen. Mit Stand heute werden die im Technik- und Trainingszentrum Celle-Scheuen ab dem 3. April 2017 geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden können. Neben den kontinuierlich geplanten Truppführerlehrgängen werden dort überwiegend Lehrgänge „Technische Hilfeleistung“ durchgeführt. Davon profitiert auch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Isernhagen.

1. Wie hoch ist der von den Feuerwehren Niedersachsens für das Jahr 2017 an gemeldete Bedarf an Lehrgängen?

Der von den Feuerwehren Niedersachsens angemeldete Bedarf beträgt mit Stand 31. Dezember 2016 für das Jahr 2017 insgesamt 103.594 LTT. Im Jahr 2013 lag der Bedarf noch bei 84.824 LTT. Das entspricht einer Steigerung um mehr als 20 Prozent.

2. Wie viele Lehrgänge bietet das Land im Jahr 2017 tatsächlich an?

Die NABK bietet im Lehrgangsjahr 2017 mit Stand 26. Januar 2017 447 Lehrgänge und Ausbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von zwei Tagen bis zehn Wochen an. Hierbei ist das Lehrgangsangebot in Celle-Scheuen ab 3. April 2017 berücksichtigt.

3. Wie hat sich das Verhältnis zwischen angeforderten Lehrgängen und durchge- führten Lehrgängen seit 2013 entwickelt?

Die Lehrgangszuteilungsquote (Verhältnis zugeteilte Lehrgänge zu angeforderten Lehrgängen) wurde durch die eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung von 55 Prozent (2013) auf 60 Prozent (2016) gesteigert. Diese Steigerung ist umso höher zu bewerten, da im gleichen Zeitraum der Lehrgangsbedarf um mehr als 20 Prozent gestiegen ist. So werden gemessen an der Nachfrage von vor vier Jahren derzeit schon über 80 Prozent des seinerzeit absehbaren Bedarfs gedeckt. Zugleich wurde das Angebot an Lehrgangsteilnehmertagen durch das von der Landesregierung aufgelegte Ausbauprogramm seit 2013 um gut 45 Prozent erhöht. Für 2017 ist eine Bedarfsdeckung von 70 Prozent geplant.

Presseinformation

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erstellt am:
03.02.2017

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