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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur LAB Braunschweig

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 50

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns, Editha Lorberg und Heidemarie Mundlos (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Braunschweiger Zeitung (BZ) berichtete in ihrer Ausgabe vom 20. Februar 2017 („Kripo-Chef in Sorge: Wird LAB zu Sammelbecken für Straftäter?“) über abgelehnte Asylbewerber, die am Standort Braunschweig in der Landesaufnahmebehörde (LAB) offenbar Probleme machten. Der Leiter des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Braunschweig, Herr Ulf Küch, befürchte demnach, dass sich am Standort Braunschweig der Landesaufnahmebehörde immer mehr Menschen aufhielten, die dort nichts zu suchen hätten. Es handle sich hierbei um geduldetet oder in den Kommunen abgelehnte Asylbewerber, die vor der Abschiebung stünden, darunter auch bereits verurteilte Straftäter. Küch soll demnach ein Beispiel von drei Personen aus Georgien genannt haben. Die drei Personen sollen in der LAB leben und jüngst bei einem Einbruch geschnappt worden sein. Küch fragte laut BZ, was diese Männer dort zu suchen hätten. Auch sollen die Mitarbeiter der Soko Zerm, die sich vorrangig mit Kriminalität von Asylbewerbern beschäftigen, die Vermutung geäußert haben, dass sich dort zunehmend mehr Menschen aufhielten, die nicht zu den klassischen Kriegsflüchtlingen zählten.

Bereits zuvor gab es Hinweise, dass es neben mehrfachen Fällen von Sozialbetrug auch zu Ausschreitungen und Fällen von Vandalismus in der LAB Braunschweig gekommen sei.

Laut BZ könne Herr Küch zunächst keine näheren Angaben zu konkreten Fällen machen, weil er angehalten sei, zunächst dem Innenministerium Bericht zu erstatten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist gemäß § 47 Asylgesetz verpflichtet, alle Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern für die Dauer des Asylverfahrens und im Falle der Ablehnung bis zur Ausreise oder Abschiebung unterzubringen. Diese ausreisepflichtigen Asylbewerber halten sich also rechtmäßig in der LAB NI auf. Die §§ 48 bis 50 Asylgesetz bleiben unberührt.

Insofern ist bekannt, dass sich auch einige, vergleichbar wenige Personen auf dem Gelände der LAB NI in Braunschweig aufhalten, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.

Gerade zu diesem Zwecke wurden an jedem Standort einer LAB NI zentrale Ermittlungsgruppen bei der Polizei eingerichtet. Diese organisatorische Maßnahme hat sich bewährt und wird auch zukünftig fortgeführt. Inzwischen liegen Anfragen aus anderen Bundesländern vor, die sich für die hiesige Verfahrensweise interessieren.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die örtliche Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der LAB NI in Braunschweig gut ist und auch dieses Thema bereits Gegenstand vorangegangener Gespräche war sowie in regelmäßigen Besprechungen auch weiterhin im Fokus steht.

1. Über welche konkreten Fälle in welchem Zeitraum berichtete Herr Küch dem Innenministerium?

Die Polizeidirektion Braunschweig teilte dem Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 20. Februar 2017 exemplarisch acht Sachverhalte - einschließlich des Falles zu Frage Nr. 2 - mit.

Fall 1: Einbruchdiebstahl in ein Geschäft aus November 2016

Fall 2: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus Februar 2017

Fall 3: Gewerbsmäßiger Ladendiebstahl aus Februar 2017

Fall 4: Warenkreditbetrug (ohne Angabe der Tatzeit)

Fall 5: Gewerbsmäßiger Ladendiebstahl (ohne Angabe der Tatzeit)

Fall 6: Vergewaltigung (ohne Angabe der Tatzeit)

Fall 7: Einbruchdiebstahl in Kiosk aus Februar 2017

Fall 8: Einbruchdiebstahl in Pkw (ohne Angabe der Tatzeit)

2. Stimmt es, dass drei Personen aus Georgien, die im Standort Braunschweig der LAB lebten, kürzlich bei einem Einbruch „geschnappt“ worden seien?

Ja.

3. Was unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass Personen ohne Berechtigung in der LAB NI untertauchen können?

Personen, die den Standort betreten oder verlassen möchten, werden durch den beauftragten Sicherheitsdienst kontrolliert. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern erfolgt die Identitätskontrolle über den Hausausweis mit Lichtbild. Bei Besucherinnen und Besuchern lässt sich der Sicherheitsdienst gültige Ausweisdokumente vorlegen und überprüft auch, ob sich die Personen rechtmäßig im Standort aufhalten. Besucherinnen und Besucher werden in einem Besucherbuch erfasst. Probleme bei den Zu- und Abgangskontrollen sind aktuell nicht bekannt. Gleichwohl gelangen aber auch Personen ohne Erlaubnis auf das Gelände der LAB NI. Beim Antreffen dieser Personen werden konsequent Hausverbote ausgesprochen sowie - entsprechend einer Abstimmung der Standortleitung Braunschweig mit den Strafverfolgungsbehörden - Strafanzeige erstattet. Der um den Standort der LAB NI in Braunschweig verlaufende Zaun ist baulich so konzipiert, dass ein Übersteigen nur schwer möglich ist. Dennoch ist ein Überwinden grundsätzlich möglich, hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei der LAB NI nicht um eine Justizvollzugsanstalt oder ein Maßregelvollzugszentrum handelt.

Presseinformation

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erstellt am:
03.03.2017

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