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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Einbruchskriminalität in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 33

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rainer Fredermann und Thomas Adasch (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Einbruchskriminalität ist im Jahre 2015 nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik in Niedersachsen um 13,11 % gestiegen. Laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2015 beträgt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Wohnungseinbrüchen 34,73 %. Das Bundeskriminalamt führt den Anstieg der Einbruchskriminalität in erheblichem Maße auf internationale Banden zurück, z. B. aus Georgien.

Solche internationalen Banden sollen insbesondere in Gemeinden und Städten aktiv sein, die an oder in der Nähe von Autobahnen liegen. Die Städte Langenhagen, Burgwedel und die Gemeinde Isernhagen liegen unmittelbar an oder nahe der wichtigen Ost-Westver-bindung Deutschlands, der A 2, und der wichtigen Nord-Südverbindung Deutschlands, der A 7. Die Bewohner dieser Kommunen beklagen in persönlichen Gesprächen eine außerordentlich hohe Belastung durch Einbrüche und führen dies auch auf die Lage an den genannten Autobahnen zurück.

Vorbemerkung der Landesregierung

Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in den vergangenen Jahren sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen deutlich angestiegen. Die Aufklärungsquote in Niedersachsen beträgt 22,21 %, im Bund 15,2 %. Daraus folgt, dass in Niedersachsen rund 78 % und im Bund ca. 85 % aller Fälle nicht aufgeklärt werden. Die Angaben der PKS zu den ermittelten Tatverdächtigen sind insofern nicht unmittelbar auf die Gesamtheit der Täterinnen und Täter übertragbar. Dennoch sind die PKS-Daten die einzig mess- und vergleichbaren Informationen, die zum Deliktsfeld vorliegen und ein bundesweites Bild ergeben, da sie überall unter den gleichen Voraussetzungen strukturiert erhoben werden. So können zumindest Tendenzen erkannt und bei entsprechender Ausprägung von Spitzenwerten auch mit anderen Informationsquellen, die vornehmlich der Erhebung von operativen Daten dienen, abgeglichen werden. Im Verhältnis zu den nichtdeutschen Tatverdächtigen insgesamt hat der Anteil von Tatverdächtigen aus Südost- und Osteuropa danach überproportional zugenommen. Es wurde ferner ein hoher Anteil von Tatverdächtigen mit den Tatort-Wohnsitzbeziehungen „außerhalb des Bundesgebietes“, “ohne festen Wohnsitz“ und „Wohnsitz unbekannt“ bei Tatverdächtigen aus Südost- und Osteuropa festgestellt. Dies weist auf das Vorliegen von reisenden Tätergruppen hin.

Beim Wohnungseinbruchdiebstahl ist anhand der Tatausführung nur schwer zu beurteilen, ob die Tat durch örtlich-regionale oder überregionale Täter begangen wurde. Auch das Diebesgut lässt oftmals keine entsprechenden Rückschlüsse zu, da nahezu alle Täter unauffällig zu transportierende und leicht zu verwertende Beute (Bargeld, Schmuck) bevorzugen.

Tatorte des Wohnungseinbruchs finden sich in allen Landesteilen Niedersachsens. Allerdings sind die Ballungsgebiete der Großstädte besonders belastet, darüber hinaus sind durchaus Häufungen von Wohnungseinbrüchen entlang von Fern- und Durchgangsstraßen feststellbar.

1. Wie hat sich die Einbruchskriminalität in den genannten drei Kommunen seit 2013 entwickelt?

Im Bezugszeitraum ist für Langenhagen ein Fallzahlenanstieg feststellbar, während die Entwicklung der Einbruchskriminalität in Burgwedel und Isernhagen rückläufig ausfällt. Die jeweilige Anzahl polizeilich bekannt gewordener Wohnungseinbrüche kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:


Anzahl bekannt gewordener Fälle Wohnungseinbruchdiebstahl / Tageswohnungseinbruch

Langenhagen, Stadt

Burgwedel, Stadt

Isernhagen

2013

130

56

88

2014

124

33

79

2015

160

32

70

2. Inwieweit können internationale Banden mit den in diesen Kommunen begangenen Taten verbunden werden?

Statistische Aussagen zu internationalen Banden können anhand einer Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik zu den angefragten Gemeinden nicht getroffen werden. Eine Selektion der Daten auf Basis der Tatverdächtigenanzahl ist ebenfalls nicht valide, da alleinig die Anzahl der Tatverdächtigen zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl noch keine bandenmäßige Begehung des Deliktes impliziert.

Insoweit kann nicht hinreichend bestimmt werden, inwieweit internationale Banden mit den Wohnungseinbruchdiebstählen in den Städten Burgwedel und Langenhagen sowie der Gemeinde Isernhagen in Verbindung gebracht werden könnten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

3. Welche Zahlen liegen der Landesregierung über anhängige oder abgeschlossene Verfahren zu Einbrüchen in den genannten Kommunen bei Staatsanwaltschaft und Gerichten vor?

Eine statistische Erfassung im Sinne einer Regionalisierung auf Ebene der Kommunen findet nicht statt.

Einbruchdiebstähle und Wohnungseinbruchdiebstähle werden auch in den Geschäftsstatistiken der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte nicht gesondert ausgewiesen. Vielmehr werden sämtliche Eigentums- und Vermögensdelikte im Zusammenhang mit Diebstahl und Unterschlagung als ein Sachgebiet erfasst.

Die Strafverfolgungsstatistik, die Kategorien sowohl für den Straftatbestand des Einbruchdiebstahls (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB) als auch für den Straftatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) enthält, bildet die Zahlen für das Land Niedersachsen in Gänze ab. Die Strafverfolgungsstatistik wird als Personenstatistik geführt, die auf die einzelnen Abgeurteilten abstellt. Diese Statistik lässt daher keine Rückschlüsse auf die Anzahl der Einbruchdiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl betreffenden Verfahren zu, da ein Verfahren auch mehrere Beschuldigte und Taten betreffen kann.

Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (z. B. Einstellung, Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird die beziehungsweise der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.

Im Hinblick auf den Vorwurf des Einbruchdiebstahls weist die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2013, 1.555 Abgeurteilte, für das Jahr 2014, 1.403 Abgeurteilte und für das Jahr 2015, 1.425 Abgeurteilte in Niedersachsen auf.

Im Hinblick auf den Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls weist die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2013, 466 Abgeurteilte, für das Jahr 2014, 446 Abgeurteilte und für das Jahr 2015, 440 Abgeurteilte in Niedersachsen auf.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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