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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Rückführungen (Teil 2)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 52

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Eine der Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist der Vollzug von Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern, also von Abschiebungen. Nachdem die Landesregierung bei ihrem Amtsantritt 2013 die bisherige Praxis ausdrücklich ändern wollte und einen Paradigmenwechsel verkündete, deutet sich inzwischen ein erneuter Paradigmenwechsel an. So gibt es Hinweise, dass bei der Aus- und Fortbildung der Beamten des Vollzugsdienstes keinerlei Techniken der Deeskalation oder Kommunikationstechniken unterrichtet würden. Vielmehr gehe es ausschließlich um die Durchsetzung der Zwangsmaßnahmen, und zwar mit aller Härte.

1. Plant die Landesregierung zusätzliche Einstellungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um die Kapazitäten zur Durchführung von Abschiebungen zu erhöhen?

Die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) als Ausländerbehörde des Landes und die kommunalen Ausländerbehörden sind für die aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz, insbesondere für die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer, zuständig.

Die personelle Ausstattung der kommunalen Ausländerbehörden unterliegt der Personal- und Organisationshoheit der jeweiligen Kommune. Die Landesregierung unterrichtet die Kommunen möglichst frühzeitig über sich abzeichnende Entwicklungen, um den Kommunen eine personelle und organisatorische Planung für die Ausstattung der Ausländerbehörden zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurde der Bereich der Aufenthaltsbeendigung der LAB NI – einschließlich Identitätsklärung, Passersatzpapierbeschaffung und Verwaltungsvollzugsbeamte – bereits in den vergangen Jahren deutlich aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 waren 92 Personen in dem genannten Bereich beschäftigt. Zum 1. Februar 2017 sind es nunmehr 142 Personen. Somit wurde dieser Bereich um insgesamt 54,35 Prozent aufgestockt. Weitere elf Funktionen beziehungsweise Stellen in den Bereichen Verwaltungsvollzug, Passersatzpapierbeschaffung sowie Rückführungskosten sind derzeit im Besetzungsverfahren.

Im Übrigen werden im Rahmen des Personalbedarfskonzeptes für die LAB NI ggf. weitere Personalbedarfe für diese Bereiche ermittelt und anschließend ausgeschrieben.

2. Werden Abschiebungen aus den Landesaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen in den Nachtstunden durchgeführt? Wenn ja, wie oft?

In 2016 und 2017 kam es insgesamt bei 28 Personen zu Nachtabschiebungen aus den Landesaufnahmeeinrichtungen.

3. Kam es 2016 bei nächtlichen Abschiebungen zu gewalttätigen Angriffen auf Vollzugspersonal bzw. zur Anwendung von unmittelbarer Gewalt durch Vollzugspersonal? Wenn ja, wie oft?

Ja.

Im Jahr 2016 kam es bei Abschiebungen zur Nachtzeit unter Beteiligung der Polizei zu zwei Angriffen auf Vollzugspersonal. Eine Anwendung von unmittelbarem Zwang erfolgte in 19 Fällen. Bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die von den Verwaltungsvollzugsbeamten ohne die Unterstützung durch Polizeivollzugsbeamte durchgeführt wurden, liegen dazu keine statistischen Erhebungen vor.

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erstellt am:
03.03.2017

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