Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Rückführungen (Teil 1)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 51

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Eine der Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist der Vollzug von Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern, also von Abschiebungen. Nachdem die Landesregierung bei ihrem Amtsantritt 2013 die bisherige Praxis ausdrücklich ändern wollte und einen Paradigmenwechsel verkündete, deutet sich inzwischen ein erneuter Paradigmenwechsel an. So gibt es Hinweise, dass für die Beamten des Vollzuges von Abschiebungen der Landesaufnahmebehörde geplant sei, eine einheitliche Dienstkleidung, also Uniformen, einzuführen.

1. Ist geplant, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen beim Vollzug von Abschiebungen einheitliche Dienstbekleidung tragen sollen? Wenn ja, wann soll die Einkleidung umgesetzt werden?

Die Einführung von Dienstbekleidung für die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) wurde mit Erlass des MI vom 18. Januar 2017, Az. 15.23-12231 geregelt. Der Erlass wurde nach ausgiebiger Diskussion unter Beteiligung der Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen und des Hauptpersonalrates erstellt und ist am 1. Februar 2017 in Kraft getreten. Er befindet sich derzeit in der Umsetzung. Die Erstausstattung der von der Regelung erfassten Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde soll im Sommer 2017 abgeschlossen sein.

2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen sind von der neuen Dienstkleiderordnung betroffen, und wie hoch sind die Kosten?

Mit Stand 1. Februar 2017 sind 69 Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und –beamte mit Dienstbekleidung auszustatten. Die aktuellen Planungen gehen von jährlichen Kosten in Höhe von 265 EURO je Beschäftigten aus. Hinzu kommen die Aufwendungen für im Dienst beschädigte und vom Dienstherrn zu ersetzende Bekleidungsstücke.

3. Teilt die Landesregierung Befürchtungen, wonach durch eine Uniformierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde die Akzeptanz von Abschiebungen weiter sinken könnte? Wenn nein, warum nicht?

Die Landesregierung sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Tragen einer einheitlichen Dienstbekleidung und der Akzeptanz von Abschiebungen in der Bevölkerung. Die Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sind für die Durchführung der Abschiebungen, Zurückführungen und Überstellungen nach der Dublin-Verordnung zuständig. Sie nehmen damit eine besondere Aufgabe der Gefahrenabwehr wahr und repräsentieren das Land Niedersachsen. Die einheitliche Dienstbekleidung der Beschäftigten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verdeutlicht, welche Behörde die Maßnahme verantwortet.

Die von der Fragestellung konstruierte Unterstellung, es gäbe einen Paradigmenwechsel der Landesregierung zu mehr Härte bei Abschiebungen, ist haltlos und entbehrt jeder Grundlage.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln