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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Gefährdern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 25

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jens Nacke, Thomas Adasch, Angelika Jahns und Editha Lorberg (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Welt Online berichtete am 8. Januar 2017 („62 gefährliche Islamisten müssten sofort abgeschoben werden“), dass gegenwärtig in Deutschland insgesamt 550 „Gefährder“ bekannt seien. Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums sollen 224 „Gefährder“ dabei eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. 62 hiervon sollen laut Welt ausreisepflichtig sein.

1. Wie viele „Gefährder“ leben in Niedersachsen oder stammen aus Niedersachsen?

In der Zuständigkeit der niedersächsischen Polizeibehörden sind mit Stand vom 25. Januar 2017 45 Personen als „Gefährder“ eingestuft.

Von diesen Gefährdern wurden 22 in Niedersachsen geboren.

2. Wie viele „Gefährder“ haben welche Staatsangehörigkeiten neben oder statt der deutschen?

17 Gefährder aus Niedersachsen haben keine deutsche Staatsangehörigkeit. Daneben haben elf Gefährder neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. Da die Nennung der Staatsangehörigkeit eine Individualisierung einzelner Personen ermöglichen könnte, kann an dieser Stelle keine weitergehende Antwort erfolgen. Aus diesem Grund kann aber zur Beantwortung dieser Frage eine Unterrichtung in einer vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgen.

3. Wie viele „Gefährder“ aus welchen Herkunftsstaaten sind in Niedersachsen ausreisepflichtig?

Aktuell sind keine niedersächsischen Gefährder ausreisepflichtig.

Presseinformation

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erstellt am:
03.02.2017

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