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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Dienstfahrzeugen des Landes

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 32

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudolf Götz (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 18. September 2015 wurde bekannt, dass die Motorsteuerungen von Dieselfahrzeugen des Volkswagenkonzerns teilweise eine Abschalteinrichtung besitzen, um so Umweltstandards einzuhalten. Weltweit sollen ungefähr 11 Millionen Fahrzeuge hiervon betroffen sein. Das Land Niedersachsen ist nicht nur Anteilseigner der Volkswagen AG, sondern auch ein guter Kunde. So sind zahlreiche Dienstfahrzeuge des Landes beim VW-Konzern gebaut worden. Dies gilt insbesondere für die Polizei.

Nicht öffentlich bekannt ist, wie viele der Dienstfahrzeuge des Landes Niedersachsen von der sogenannten „Dieselproblematik“ betroffen sind.

Vorbemerkung der Landesregierung

Fortwährendes Ziel des Landes Niedersachsen ist es, die Fahrzeugflotten der unterschiedlichen Ressorts umweltfreundlich, wirtschaftlich und den Anforderungen entsprechend zu gestalten.

Dabei hat die Polizei des Landes Niedersachsen die größte Fahrzeugflotte mit rd. 4300 Fahrzeugen. Für die Gewährleistung der allgemeinen Mobilität der Ressorts innerhalb der Landesverwaltung dient der Zentrale Fahrdienst Niedersachsen (ZFN) mit insgesamt 138 Fahrzeugen.

Da der Kern der Anfrage sich auf die Polizeiflotte bezieht, werden im Folgenden ausschließlich dieser Bereich und der ZFN betrachtet. Die Daten für die weiteren Fahrzeuge des Landes Niedersachsen werden nachgereicht, da diese in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beigebracht werden konnten.

1. Hat die Landesregierung einen Überblick, wie viele Dienstfahrzeuge des Landes von dieser Problematik betroffen sind? Wenn ja, wie viele und welche Modelle?

Bei der Polizei des Landes Niedersachsen und dem ZFN sind nach derzeitigen Kenntnisstand 1164 Dienstfahrzeuge von der „Dieselproblematik“ betroffen.
Unterschieden nach Herstellern verteilen sich diese wie folgt:
VW = 1012
Audi = 49
Skoda = 77
Seat = 26

2. Was hat die Landesregierung in Folge der „Dieselproblematik“ bislang veranlasst, um eine Nachrüstung der Fahrzeuge oder Rückabwicklung der Verträge zu erreichen?

Mit dem VW-Konzern und vor allem dem Behördenleistungszentrum bei VW, dem Autohaus Gessner & Jacobi in Hannover, wurden drei Wege vereinbart, wie die Aktualisierung der manipulierten Software sowie der ggf. erforderliche Einbau eines kleinen Bauteiles erfolgen soll.

- Hol- und Bringservice (in Absprache mit den fahrzeugnutzenden Dienststellen) durch die lokalen VW Service-Partner.

- Aufspielen einer neuen Fahrzeugsoftware (sog. Flashen) vor Ort durch die Fa. Gessner & Jacobi oder Durchführung der erforderlichen Arbeiten mittels einer mobilen Arbeitsstation, wenn der lokale VW-Servicepartner die erforderlichen Arbeiten nicht anbietet.

- Die Nutzung von anderweitig erforderlichen Werkstattaufenthalten bei einem VW-Service-Partner zur Vornahme der erforderlichen Arbeiten.

Eine Rückabwicklung der Verträge ist seitens der Polizei bisher noch nicht in Betracht gezogen worden.

3. Wie möchte die Landesregierung in Bezug auf die Dienstfahrzeuge des Landes und der „Dieselproblematik“ weiter verfahren?

Es ist derzeit davon auszugehen, dass über die unter Ziffer 2 beschriebenen Verfahrenswege alle betroffenen Fahrzeuge den erforderlichen Arbeiten durch den Volkswagenkonzern unterzogen werden.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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