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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu den Sicherheitsbehörden

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 7

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten

Anfang Februar 2017 offenbarte laut Hannoverscher Allgemeiner Zeitung vom 4. Febru-ar 2017 der Ministerpräsident in einem Schreiben an den Landesvorsitzenden von DITIB, dass gegen einen Imam der Braunschweiger DITIB-Moschee ein Ermittlungsverfahren wegen „Spitzeldiensten“ eingeleitet worden sei.

In der Ausgabe vom 17. Februar 2017 berichtet nunmehr die Braunschweiger Zeitung: „Muslime ratlos: Welcher Imam soll gespitzelt haben?“. Laut Braunschweiger Zeitung laste seit der Offenbarung des Ministerpräsidenten ein Verdacht auf zehn Imamen in der Region, die alle zur DITIB-Gemeinde Braunschweig gehören. Der Vorsitzende der DITIB-Gemeinde Braunschweig klagt in der Braunschweiger Zeitung: „Wir wissen immer noch nichts, kriegen keine Infos, wir können nicht handeln!“.

In einem Kommentar heißt es in der Braunschweiger Zeitung hierzu: „Ein Verdacht der Sicherheitsbehörden ist ‚durchgestochen‘ worden, wie es so schön heißt.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Niedersächsische Landesregierung misst der Zusammenarbeit mit den Verbänden DITIB und Schura einen hohen Stellenwert bei. Auch wenn die Gespräche über den Islamvertrag zwischenzeitlich ausgesetzt wurden, setzt die Landesregierung weiterhin auf einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog, zu dem es gehört, dass auch kritische Fragen angesprochen werden. Vor diesem Hintergrund richtete Ministerpräsident Weil einen persönlichen Brief an den Vorstandsvorsitzenden des DITIB Landesverbandes der Islamischen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen und Bremen e. V., in dem er u. a. seine Besorgnis über eine angebliche Bespitzelung mitteilt. Die Niedersächsische Staatskanzlei war zuvor darüber unterrichtet worden, dass bei der Polizeiinspektion Braunschweig ein Hinweis auf eine angebliche Bespitzelung durch einen Imam in einer dortigen DITIB-Moschee bekannt geworden war. Die diesbezüglichen Äußerungen des Imams sollen öffentlich vorgenommen worden sein. Diesem Hinweis geht die Polizei unter Beteiligung der örtlichen Ansprechpartner des DITIB nach. Weder zum Zeitpunkt des o. g. Schreibens an den Vorstandsvorsitzenden des DITIB, noch bis heute, bestand bzw. besteht in diesem Kontext ein strafprozessuales Ermittlungsverfahren. Nach Auskunft der Polizeidirektion Braunschweig ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten derzeit nicht erkennbar.

Insofern ist die zitierte Berichterstattung unzutreffend.

1. Hat der Ministerpräsident einen Verdacht der Sicherheitsbehörden „durchgestochen“, oder wer hat etwas „durchgestochen“?

Nein. Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

2. War der Ministerpräsident befugt, gegenüber Mitgliedern des DITIB-Landesverbandes den Verdacht gegen einen unbestimmten Imam der Braunschweiger Moscheen zu offenbaren? Wenn ja, warum?

Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

3. Wie möchte die Landesregierung die Situation klären?

Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen.

Presseinformation

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erstellt am:
03.03.2017

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