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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu ausreisepflichtigen Personen in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16. September 2016; Fragestunde Nr.7

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg, Horst Schiesgeries und Angelika Jahns (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut einer Antwort der Landesregierung vom 21. Juni 2016 (Drs. 17/5987) hielten sich am 30. April 2016 in Niedersachsen 20 422 ausreisepflichtige Personen auf. Im Februar 2016 führte die Landesregierung eine sogenannte Sammelabschiebung mit einem selbstgecharterten Flugzeug durch. Danach wurden keine Sammelabschiebungen des Landes durch selbstgecharterte Flugzeuge mehr bekannt.

1. Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich zum 31. August 2016 in Niedersachsen auf, und wie viele sind bis dahin in diesem Jahr freiwillig ausgereist oder wurden abgeschoben?

Der Aufenthaltsstatus einer Ausländerin oder eines Ausländers wird im Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gespeichert. Das BAMF übernimmt auch die statistische Aufbereitung der Daten aus dem AZR und stellt den Ländern Auswertungen zur Verfügung. Die Auswertung zum Stichtag 31. August 2016 wurde noch nicht durch das BAMF übermittelt.

Zum Stichtag 31. Juli 2016 lebten in Niedersachsen insgesamt 20.174 ausreisepflichtige Personen, dabei war bei 15.012 Personen der Vollzug der Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend ausgesetzt (Duldung). Bei den verbleibenden 5.162 Personen ist zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen die Ausreisepflicht noch nicht vollziehbar ist, sodass die genaue Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen nicht aus dem AZR beziffert werden kann.

Freiwillige Ausreise

Für den fraglichen Zeitraum haben die Internationale Organisation für Migration (IOM) und die niedersächsischen Ausländerbehörden folgende freiwillige Ausreisen gemeldet. Die Zahlen sind vorläufig und können sich insbesondere aufgrund von Nachmeldungen noch ändern.

01.01.2016 bis 31.08.2016

Ausreisen mit REAG/GARP-Unterstützung

lt. IOM-Statistik

Ausreisen ohne REAG/GARP- Unterstützung

lt. Auskunft ABH

6.325

2.520

Abschiebung

Für den fraglichen Zeitraum ist die folgende Anzahl von Abschiebungen zu verzeichnen gewesen:

01.01.2016 bis 31.08.2016

Abschiebungen

davon Dublin-Überstellungen

1.410

243

2. Wie viele Sammelabschiebungen hat die Landesregierung seit Februar dieses Jahres durchgeführt, und wie oft hat sie dabei selber ein Flugzeug gechartert?

Mit der von Niedersachsen initiierten Chartermaßnahme am 10. Februar 2016 wurden insgesamt 127 Personen in die Westbalkanstaaten Serbien, Kosovo und Albanien abgeschoben.

Die übrigen Abschiebungen erfolgten im Rahmen von Linienflügen sowie durch Beteiligung an Chartermaßnahmen, welche von anderen Bundesländern bzw. der europäischen Grenzschutzagentur initiiert wurden.

3. Wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor, dass in Anbetracht der steigenden Anzahl abgelehnter Asylanträge auch die Zahl ausreisepflichtiger Personen deutlich steigen wird?

Die Landesregierung ist weiterhin bestrebt, nach dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens die Ausreise schnellstmöglich unter Beachtung humanitärer Gesichtspunkte durchzusetzen. Priorität hat hierbei auch weiterhin die Förderung der freiwilligen Ausreise.

Um die mit einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung einhergehenden Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten und dem humanitären Grundgedanken auch im Rahmen der Aufenthaltsbeendigungen landesweit einheitlich Rechnung zu tragen, sind den Ausländerbehörden im September 2014 mit dem sog. „Rückführungserlass“ (Runderlass vom 23.09.2014 – Az.: 61 – 12231/ 3 - VORIS 26100) verbindliche Hinweise für die Vorgehensweise im Rahmen der Durchführung dieser Zwangsmaßnahmen gegeben worden.

Die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes auf Bundesebene, die in den sog. „Asylpaketen“ I und II in Kraft getreten sind, erforderten eine Anpassung der Erlasslage. Dazu wurden die Ausländerbehörden bereits im Vorfeld zeitnah über die gesetzlichen Änderungen informiert.

Mit Runderlass vom 24. August 2016 (Az. 15 – 12231.3 - VORIS 26100) wurde der sog. „Rückführungserlass“ an die geltende Rechtslage angepasst.

Zusätzlich stimmt das Ministerium für Inneres und Sport sich im Rahmen des Rückführungsvollzugs eng mit den zuständigen Ausländerbehörden ab. In diesem Rahmen werden Dienstbesprechungen zum Thema des Integrierten Rückkehrmanagements durchgeführt, um – auch bei steigenden Rückführungszahlen – reibungslose Abläufe zu gewährleisten.

Des Weiteren werden auch bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um landesseitig die Herausforderungen durch die gestiegenen Zugangszahlen zu bewältigen, insbesondere wird die LAB NI hinreichend ausgestattet und verstärkt, um auch bei einer deutlich steigenden Anzahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen die Ausreisepflicht durchsetzen zu können.

Bereits mit Ziffer 1 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU (Drucksache 17/4807) wurde die Landesregierung gefragt, was sie veranlasst, um die Ausreisepflicht von Ausländerinnen und Ausländern konsequent durchzusetzen. Darüber hinaus wurde mit Ziffer 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Volker Meyer, Thomas Adasch Karl-Heinz Klare, Christian Calderone, Lutz Winkelmann, Horst Schiesgeries und Editha Lorberg (CDU) (Drucksache 17/5652) die Landesregierung gefragt, was sie tut, um nach dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens Aufforderungen zur Ausreise zeitnah durchzusetzen.

Ergänzend wird daher auf die entsprechenden Antworten vom 5. April 2016 (Drucksache 17/5491) und 27. Mai 2016 (Drucksache 17/5852) verwiesen.

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erstellt am:
16.09.2016

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