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AKP-Vizevorsitzender darf sich landesweit nicht politisch betätigen


Der stellvertretende Vorsitzende der türkischen AKP, Mehdi Eker, darf sich während seines Aufenthalts in Niedersachsen nicht politisch betätigen. Ein entsprechendes Verbot hat die Landeshauptstadt Hannover nach Abstimmung mit dem Land am (heutigen) Freitag erlassen. „Wir haben die Landeshauptstadt um diesen Schritt gebeten, weil Herr Eker nicht nur in Hannover sondern auch an anderen Orten in Niedersachsen auftreten wollte“, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Stefan Schostok, begründet diesen Schritt: „Wir haben uns in enger Abstimmung mit dem Land zu diesem Schritt entschieden, Wahlkampfveranstaltungen mit dem AKP-Vizevorsitzenden Herrn Eker zu unterbinden. Sein bisheriges Vorgehen und Auftreten entspricht nicht den bestehenden Regeln. Es ist zu befürchten, dass das friedliche Miteinander in der Landeshauptstadt und in anderen Städten durch seine Wahlkampfauftritte gefährdet wird."

Hannover hat das landesweite Verbot gegen den AKP-Vizevorsitzenden ausgesprochen, weil dort der erste Verstoß gegen die Vorgaben einer Verbalnote des Auswärtigen Amtes begangen wurde. In dieser Verbalnote wird insbesondere die rechtzeitige Anmeldung entsprechender Veranstaltungen sowie die Nennung weiterer maßgeblicher Daten gefordert. Der Vize-AKP-Vorsitzende Eker aber hatte seine Teilnahme an einer Wahlkampfveranstaltung für ein türkisches Referendum in Hannover nicht fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Die Landeshauptstadt hat deshalb am Donnerstag die Zusage zur Vermietung eines Saals wieder zurückgenommen. „Außerdem hat Herr Eker im Vorfeld in Interviews Worte benutzt, die in der politischen Auseinandersetzung für uns in Deutschland absolut inakzeptabel sind“, so Pistorius. „Wir mussten also befürchten, dass Herr Eker die Stimmung auch andernorts in Niedersachsen bewusst und unnötig anheizen würde, und das können wir nicht zulassen – nicht nur mit Blick auf die Sicherheit der jeweiligen Veranstaltung und deren Umfeld.“

Grundlage für das gegen Eker verhängte Verbot ist § 47 Aufenthaltsgesetz. Demnach ist dem türkischen Politiker im Einzelnen jede politische Betätigung bei allen in Niedersachsen stattfindenden politischen Veranstaltungen untersagt ist, soweit diese nicht den Vorgaben der entsprechenden diplomatischen Verbalnote des Auswärtigen Amtes entsprechen. Dies ist hier der Fall, weil das Vorgehen Ekers nicht den diesen Vorgaben entsprach. „Natürlich darf sich jede Ausländerin und Ausländer in Deutschland politisch betätigen“, so Minister Pistorius, „sie und er müssen sich aber an die geltenden Rechtsvorschriften halten. Wer nicht mit offenen Karten spielt und – wie in diesem Fall Herr Eker – nicht mitteilt, dass er überhaupt spricht und worum es dabei gehen soll, der hat dieses Recht verwirkt.“

Die politische Betätigung kann nach §47 Aufenthaltsgesetz Ausländerinnen und Ausländern zudem im Einzelfall untersagt werden, wenn die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet wird. Sie liegen auch vor, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet gefährdet würde. „Aus unserer Sicht liegen diese Umstände vor“, so Minister Pistorius, „und darum haben wir die gesetzlichen Möglichkeiten in diesem Einzelfall auch konsequent angewendet.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2017
zuletzt aktualisiert am:
22.03.2017

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