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Neuordnung überörtliche Kommunalprüfung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.12.2010; TOP 16


Rede von Innenminister Uwe Schünemann zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP; es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Gesetz zur Neuordnung der überörtlichen Kommunalprüfung stellt eine strategische Weiterentwicklung der Kommunalprüfung in Niedersachsen dar. Es gibt viele gute Gründe für das hinter dem Gesetzentwurf stehende Konzept: Der Landesrechnungshof, bei dessen Präsidenten die überörtliche Kommunalprüfung zukünftig angesiedelt sein wird, ist seit je her die Instanz für eine unabhängige öffentliche Finanzkontrolle. Dort ist der notwendige Sachverstand und die Prüfungserfahrung vorhanden, die wir zukünftig auch für die wichtige Aufgabe der überörtlichen Prüfung nutzen können. Allein unter Effizienzgesichtspunkten liegt die Bündelung der erforderlichen Kompetenz in Sachen Finanzkontrolle geradezu auf der Hand. Mit der Verlagerung der Aufgabe zum Präsidenten des Landesrechnungshofs können Kosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro eingespart werden; immerhin ein Drittel der bisher für die überörtliche Prüfung entstehenden Kosten.

Vorausgegangen ist den Überlegungen zur Neuaufstellung der überörtlichen Prüfung eine Bestandsaufnahme der Arbeit der von uns vor fünf Jahren eingerichteten Kommunalprüfungsanstalt in Braunschweig. Nach intensiver Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, dass eine Übertragung der Aufgaben auf den Präsidenten des Landesrechnungshofs im Vergleich zu einer Änderung der bestehenden Strukturen die bessere Lösung ist. Die Bündelung der Kompetenzen wird zu einer qualitativen Verbesserung der überörtlichen Prüfung führen. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Erfahrungen anderer Bundesländer, die die überörtliche Kommunalprüfung zum Teil seit Jahrzehnten durch ihre Rechnungshöfe vornehmen lassen, zeigen, dass die angestrebte Lösung nicht nur in der Theorie funktioniert, sondern absolut praxistauglich ist.

Gleichzeitig ist die Verlagerung der überörtlichen Prüfung zum Landesrechnungshof ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der von der Landesregierung auf den Weg gebrachten strukturellen Veränderung im Verwaltungs- und Behördenaufbau des Landes.

Diese Maßnahme steht im Kontext zu der unter der Bezeichnung „Verwaltungsmodernisierung Phase 3“ zusammengefassten weiteren Optimierung der Landesverwaltung und unterstützt den von der Landesregierung beschlossenen Personalabbau in der allgemeinen Landesverwaltung.

Denn die genannte Ersparnis geht im Wesentlichen auf einen geringer werdenden Personalaufwand für die durchzuführenden Prüfungen zurück. Wie schon bei vergangenen Projekten, setzen wir auch hier unsere Verwaltungsreform sozialverträglich um.

Abschließend ist es mir wichtig, an dieser Stelle noch auf einen Aspekt hinzuweisen: Die Neuregelungen stellen sicher, das mit der Errichtung der Kommunalprüfungsanstalt seinerzeit verwirklichte Konzept der Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände beizubehalten. Durch die Einrichtung eines Beirats für die Angelegenheiten der Kommunalprüfung beim Präsidenten des Landesrechnungshofs wird die bewährte Kooperation fortgesetzt. Wie bisher im Verwaltungsrat der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt werden dort die kommunalen Spitzenverbände mehrheitlich vertreten sein. Unter diesem Aspekt sind wir in Niedersachsen Vorreiter, denn in den Ländern, die die überörtliche Kommunalprüfung ebenfalls bei den Rechnungshöfen angesiedelt sind, gibt es eine solche Beteiligung nicht.

Presseinformationen Bildrechte: Staatskanzlei

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erstellt am:
08.12.2010

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