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Bundesrat: Feuerwehrführerschein bis 7,5 to.

Staatssekretärin Dr. von Klaeden: Ein weite-rer, wichtiger Schritt zur Stärkung des Eh-renamtes.


BERLIN/HANNOVER. Der Bundesrat hat heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes über den sogenannten „Feuerwehrführerschein“ auf den Weg gebracht. Das Land Niedersachsen hatte zusammen mit Bayern und Sachsen einen entsprechenden Antrag gestellt. Durch die angestrebte Änderung des Gesetzes kann die Fahrberechtigungsverordnung auf bis zu 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet werden.

„Mit dem Bundesratsbeschluss ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und zur finanziellen Entlastung der Kommunen sowie für den Schutz der Bevölkerung bei Bränden, Unglücksfällen und Katastrophen unternommen worden“, unterstrich Innenstaatssekretärin Dr. von Klaeden die Bedeutung der Beteiligung Niedersachsens an der Länderinitiative. „Sobald der Gesetzesentwurf den Bundestag passiert hat, können Feuerwehren, Rettungsdienste, Katastrophenschutzbehörden und technische Hilfsdienste unbürokratisch eine ausreichende Zahl an Fahrerinnen und Fahrer ausbilden.“

Die Berechtigungen gelten dann auch für Einsatzfahrzeuge mit Anhänger, sogenannte Fahrzeugkombinationen. Dies stellt den Status wieder her, der zu Zeiten der früheren Klasse 3 bestand. Zusätzlich werden die Einheiten des Katastrophenschutzes mit in den Gesetzestext aufgenommen. Dies war bisher nicht der Fall und musste durch eine gesonderte Definition in den Landesverordnungen begründet werden.

Seit 1999 gilt der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

Die Umsetzung der europäischen Führerscheinvorschriften hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Einsatzfahrzeugen nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden kann.

Eine Teillast wird bereits durch die Anfang März in Niedersachsen eingeführte Fahrberechtigungsverordnung genommen. Hier ist der Erwerb einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 zulässiger Gesamtmasse für Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen geregelt. Die Verordnung ermöglicht unbürokratisch einen internen Befähigungsnachweis, allerdings begrenzt auf 4,75 Tonnen. Die Kosten für die Führerscheinerweiterung haben die Kommunen und Organisationen zu tragen.

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