Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Polizeiliche Videoüberwachung in Oldenburg

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.03.2009; Fragestunde


Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ralf Briese (GRÜNE); Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Landesregierung plant den Ausbau der Videoüberwachung an verschiedenen Plätzen in mehreren niedersächsischen Städten. Dazu wurde mit den Stimmen von CDU und FDP das niedersächsische Polizeigesetz (NSOG) entsprechend geändert. Die Voraussetzungen für die polizeiliche Videoüberwachung sind u. a. in § 32 Abs. 3 des NSOG normiert. Danach müssen an einem entsprechend überwachten Platz Straftaten von erheblicher Bedeutung zu besorgen sein.

Die Landesregierung plant eine polizeiliche Videoüberwachung auch in Oldenburg, obwohl die Huntestadt nach der regionalkriminologischen Analyse keine besonderen Kriminalitätsschwerpunkte hat. Zudem wurde das Areal, an dem die Videokameras in Oldenburg installiert werden sollen, vor kurzem städtebaulich saniert, sodass die Gefahr, dass dort Straftaten begangen werden, weiter gesunken ist. Insofern stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Vorraussetzungen für die polizeiliche Videoüberwachung in Oldenburg noch gegeben sind.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat sich zudem mit deutlicher Mehrheit gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung in Oldenburg ausgesprochen. Deshalb verwundert die bisherige Linie der Landesregierung verschiedene Bürger und Beobachter, da doch die lokal verantwortlichen Kommunalpolitiker ihre Stadt und die Notwendigkeit für Sicherheit und Ordnung am besten kennen müssten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung am Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung in Oldenburg fest?
  2. Hat sich durch die städtebauliche Sanierung etwas an den Kriminalitätsschwerpunkten in Oldenburg geändert - insbesondere vor dem Hintergrund des § 32 Abs. 3 NSOG?
  3. Warum misstraut die Landesregierung der deutlichen Mehrheit des Rates der Stadt Oldenburg, die sich gegen einen weiteren Ausbau der Videoüberwachung ausgesprochen hat?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Im November 2006 hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder herausgestellt, dass die Videoüberwachung als Teil der gezielten Einsatzkonzeption geeignet ist, Gefahren abzuwehren sowie Straftaten zu verhüten und zu verfolgen.

In der Folge sind die niedersächsischen Polizeibehörden beauftragt worden zu prüfen, welche Standorte in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine konzeptionelle Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Betracht kommen, um gezielt Brennpunkte der Alltagskriminalität zu entschärfen und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken.

Die Polizeidirektion Oldenburg hat im Februar 2008 den Verkehrsknotenpunkt "Lappan" mit Umgebung bis zur Ritterstraße als Örtlichkeit für die Installation einer Videokamera in der Stadt Oldenburg benannt. Wesentliche Gründe hierfür waren unter anderem die strategische Lage als Drehkreuz und Hauptumsteigestelle für den Nahverkehr sowie die starke Frequentierung. Die vor allem zu den Hauptverkehrszeiten anzutreffenden großen Menschenmassen begünstigen die Begehung von Straftaten, da sie Anonymität, Tatgelegenheiten und Fluchtmöglichkeiten schaffen.

Konkret hatte sich im örtlich eng mit dem Knotenpunkt "Lappan" zusammenhängenden Bereich des Stautorkreisels mit Ritterstraße und Stau seit etwa 2004 eine Drogenszene etabliert, die diese Örtlichkeit als Ausgangspunkt für die Anbahnung oder Durchführung von Drogengeschäften nutzte. Eine deutliche Intensivierung der polizeilichen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Oldenburg im Jahr 2007 wie beispielsweise die Erhöhung des polizeilichen Kontrolldrucks sowie die Einrichtung von Verbotszonen hatte im Ergebnis nicht dazu geführt, das Kriminalitätsphänomen mit den korrespondierenden Straftaten der Beschaffungskriminalität nachhaltig einzudämmen. Über die bereits dargestellten Rauschgiftdelikte registrierte die Polizei auch vermehrt gefährliche Körperverletzungen.

Diese Tatsache und das regelmäßige Auftreten von Drogendealern und Konsumenten in diesem engbegrenzten Umfeld führten dazu, dass hier ein Angstraum für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg entstanden war. Diese Feststellung bestätigte auch die im Jahr 2006 durchgeführte "Kriminologische Regionalanalyse" der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland.

Die Polizeidirektion Oldenburg hatte sich auf Basis dieses polizeilichen Lageberichtes sowie weiterer regelmäßiger Erhebungen im Jahr 2008 für das Aufrechterhalten des Videostandortes "Lappan" in Oldenburg entschieden. Nach Einschätzung der Behörde waren und sind gravierende Veränderungen des dortigen Kriminalitätslagebildes auch nach Abschluss der umfangreichen Baumaßnahmen dieser Örtlichkeit im Laufe des Jahres nicht zu erwarten.

Daher ist beabsichtigt, bis zum Sommer dieses Jahres die Videoüberwachungsanlage im Bereich des Verkehrsknotenpunktes "Lappan" zu errichten. Dabei unterliegt das zukünftige Straftatenaufkommen - insbesondere unter den rechtlichen Voraussetzungen einer Videoüberwachung – einer fortlaufenden polizeilichen Beobachtung und Auswertung, wobei es gilt, dieses Ergebnis regelmäßig zu bewerten.

Die Sicherheit sowie der Schutz von Freiheit und Eigentum sind Kernaufgaben staatlichen Handelns. Dabei ist es vorrangiges Ziel, Straftaten zu verhindern. Hierbei hat die Polizei eine besondere Stellung im Bereich der Gefahrenabwehr, weil ihr bestimmte Befugnisse zur Erkenntnisgewinnung vorbehalten sind und nur sie aus ihrer Tätigkeit im Rahmen der Strafverfolgung über umfangreiches Erfahrungswissen verfügt, um kriminellen Gefahren entgegentreten zu können. Die Einstufung einer Örtlichkeit als so genannter Kriminalitätsschwerpunkt hat deshalb die Polizei aufgrund ihr vorliegender Erkenntnisse in Abwägung mit dem Wissen einer wirksamen Prävention zur Gefahrenabwehr vorzunehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Ralf Briese (GRÜNE) wie folgt:

Zu 1.:

S. Vorbemerkung

Zu 2.:

S. Vorbemerkung

Zu 3.:

Polizei und Stadt Oldenburg arbeiten in Fragen der öffentlichen Sicherheit gut zusammen; darüber hinaus besteht dazu eine langjährige Sicherheitspartnerschaft.

Dies schließt selbstverständlich unterschiedliche Meinungen und Betrachtungsweisen nicht aus. Wichtig ist jedoch, dass Entscheidungen des einen Partners, soweit sie von ihm zu verantworten sind, vom anderen Partner auch akzeptiert werden.

Für die Videoüberwachung trägt die Polizei im Rahmen der eindeutig definierten rechtlichen Grundlagen die alleinige Verantwortung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln