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Zahl der Asylbewerber geht zurück

Schünemann: Flüchtlingspolitik in Niedersachsen bleibt berechenbar


HANNOVER. "Mit dem Zuwanderungsgesetz haben sich die Parteien auf einen Kompromiss verständigt, der sowohl den humanitären Belangen ausländischer Flüchtlinge als auch der Interessenlage der hiesigen Bevölkerung gerecht wird. In der praktischen Umsetzung dürfen die ausländerbehördlichen Entscheidungen jedoch nicht beliebig getroffen werden, sondern müssen für jedermann berechenbar sein. Integration kann nur gelingen, wenn Zuwanderung gesteuert und begrenzt wird." Dies erklärte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport Uwe Schünemann bei der Erläuterung der Jahreszahlen 2005 über die Zuwanderung und Rückführung in Niedersachsen.

Die Zuwanderung nach Niedersachsen und die Rückführung stellten sich im vergangenen Jahr wie folgt dar:

1. Asylbewerber

In der Zeit von Januar bis Dezember 2005 haben 2.909 Personen in Niedersachsen Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (3.331 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 422 Personen (-13,3 Prozent). Bundesweit waren es 28.914 Personen, was gegenüber 2004 (35.607 Personen) einen Rückgang um 6.693 Personen (-18,8 Prozent) bedeutet. In diesem Jahr setzt sich diese Entwicklung weiter fort. Hauptherkunftsländer in Niedersachsen waren Serbien und Montenegro (781), die Türkei (242 Personen), Irak (202) und die Russische Föderation (142).

Von den knapp 3.000 Asylbewerbern wurden 1.167 Asylbewerber in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes aufgenommen. Im Jahr 2005 wurden nur noch 423 Personen auf die Gemeinden verteilt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang der Verteilung auf die Gemeinden um 1.380 Personen (-76,7 Prozent), wodurch diese erheblich entlastet wurden.

Im Jahre 2005 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Niedersachsen insgesamt über 5.362 Asylanträge entschieden. 25 Personen wurden als Asylberechtigte nach Art. 16 a des Grundgesetzes anerkannt (0,47 Prozent), und 365 Personen erhielten Abschiebungsschutz als politisch Verfolgte i.S. der Genfer Flüchtlingskonvention nach § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (6,81Prozent). Bei 30 Personen hat das Bundesamt Abschiebungshindernisse insbesondere wegen drohender unmenschlicher Behandlung oder Gefahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

2. Spätaussiedler

Auch die Zahl der neu einreisenden Spätaussiedler ist rückläufig. Sie nimmt seit 1990 (397.073 Personen) kontinuierlich ab und lag im Jahre 2005 nur noch bei 35.522 Personen (Niedersachsen 3.112 Personen), wobei sich die Zusammensetzung innerhalb der Familien seit einigen Jahren verändert hat. Nur noch etwa 20 Prozent der einreisenden Personen verfügten als Antrag stellende Spätaussiedler über deutsche Sprachkenntnisse, während die ganz überwiegende Mehrheit der Familienangehörigen ohne deutsche Sprachkenntnisse mit eingereist ist. Seit dem 1. Januar 2005 können die Familienangehörigen nur noch dann mit einreisen, wenn sie über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Auch diese Gesetzesänderung führte zu einem Rückgang der Zahl der Spätaussiedler.

3. Jüdische Emigranten

Im Jahre 2005 sind in Deutschland 5.968 jüdische Zuwanderer aufgenommen worden (2004: 11.208). 323 jüdische Zuwanderer haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen genommen (2004: 704). In Anlehnung an die Neuregelung für die Spätaussiedler ist das Verfahren zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden und den liberalen Juden neu geregelt worden. Auch sie müssen künftig u. a. Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Halbierung der Zahl ist auch darauf zurückzuführen, dass bis zur Neuregelung des Verfahrens auf Grund der neuen Rechtslage im letzten Jahr noch keine weiteren Aufnahmezusagen erteilt wurden.

4. Ausreisepflichtige mit Duldung

Die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer, die vorübergehend nicht ausreisen bzw. nicht abgeschoben werden können, hat sich durch die kürzeren Asylverfahren gegenüber dem Vorjahr verringert. Am 31.12.2005 hielten sich insgesamt 23.606 geduldete Ausländer in Niedersachsen auf, Ende 2004 waren es noch 25.824.

Die Summe der Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus (Asylantragsteller und Geduldete) ist deutlich rückläufig. Die Zahl dieses Personenkreises betrug Ende 2005 29.177 Personen und lag damit um 3.944 Personen niedriger als Ende 2004 (33.121 Personen).

5. Anerkennung als Härtefall

Im Rahmen des Härtefallverfahrens im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags erhielten nach einer entsprechenden Empfehlung des Landtags 17 ausreisepflichtige Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Damit wurde in allen Fällen den Empfehlungen des Landtags entsprochen.

6. Abschiebungen

Von niedersächsischen Ausländerbehörden wurden im letzten Jahr 1.336 Personen (2004: 1.847 Personen und 2003: 2.091 Personen) abgeschoben, davon 159 Personen unmittelbar aus den Einrichtungen des Landes. Die Zahl der Abschiebungen ist gegenüber den Vorjahren rück-läufig. Bei den abgeschobenen Personen handelte es sich - wie in den Vorjahren - etwa je zur Hälfte um abgelehnte Asylbewerber und um sonstige ausreisepflichtige Ausländer. 369 Personen wurden auf Grund von Straftaten abgeschoben, davon 215 wegen besonders schwerer Straftaten.

7. Freiwillige Ausreisen

Aus Niedersachsen sind im Jahr 2005 insgesamt 890 Personen mit Unterstützung des (aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten) Rückkehrerprogramms der International Organization for Migration (IOM) zurückgekehrt (durchschnittliche Leistung pro Person: 930 €). Besondere Anstrengungen hat das Land unternommen, um den in seinen Landeseinrichtungen untergebrachten Menschen ohne Bleibeperspektive eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland zu ermöglichen. So erhalten in Bramsche Rückkehrwillige eine Qualifizierung in handwerklichen Berufen wie z.B. Elektriker, Tischler, Sanitär/Heizung, Schweißen/Löten, Maler, Maurer. Mit einer zusätzlichen finanziellen Individualhilfe z.B. zur Wohnraumbeschaffung, Existenzgründung oder medizinische Versorgung in Höhe von durchschnittlich 716 Euro sind 253 Personen unmittelbar aus den Landeseinrichtungen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.

8. Rückkehr in das Kosovo

Im Jahre 2005 hat sich auch die Rückkehr in das Kosovo insgesamt verlangsamt. Seit Beendigung des NATO-Einsatzes 1999 sind bis Ende 2005 aus Niedersachsen insgesamt 5.259 Personen freiwillig in das Kosovo zurückgekehrt, ganz überwiegend in den Jahren 1999 und 2000. Im letzten Jahr reisten nur noch 71 Personen freiwillig aus. Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo befindet sich nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau; es waren am 31.12.2005 allein in Niedersachsen noch 7.862 Personen. Da jedoch mit 5.641 Roma fast drei Viertel der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo derzeit nicht abgeschoben werden können, ist auch die Zahl der Abschiebungen dorthin weiter rückläufig. Seit 2000 wurden insgesamt 1012 Personen in das Kosovo abgeschoben; davon im letzten Jahr trotz erhöhter Anstrengungen der zuständigen Behörden nur noch 108. Der Grund für den Rückgang der Abschiebungen liegt in den Einschränkungen, die die UNO-Zivilverwaltung für die Durchführung von Abschiebungen vorgibt.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2006
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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