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Verabschiedung Landrat Wächter und Oberkreisdirektor Jahn

Schünemann: Die beide Männer haben im Landkreis Verden Geschichte geschrieben


VERDEN. Der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat am Montag (17.10.2005) den letzten ehrenamtlichen Landrat, Hans Jürgen Wächter, und den letzten Oberkreisdirektor, Werner Jahn, offizielle in Verden verabschiedet. Für seine Verdienste um die Allgemeinheit überreichte der Innenminister im Auftrage des niedersächsischen Ministerpräsidenten an Werner Jahn das Verdienstkreuz am Bande des Niedersächsischen Verdienstordens. Schünemann gratulierte dem neunen hauptamtlichen Landrat Peter Bohlmann zu der neuen Aufgabe.

Die Rede des Innenministers hat folgenden Wortlaut:

Die beiden Männer, zu deren Verabschiedung aus früheren Ämtern wir hier zusammengekommen sind, haben Geschichte gemacht:

Sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ist Herr Wächter der letzte ehrenamtliche Landrat und Herr Jahn der letzte Oberkreisdirektor. Bei den Landkreisen Niedersachsens ist damit der mit dem Gesetz zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts von 1996 beschlossene Wechsel zum neuen Kommunalverfassungssystem vollzogen.

Mit Herrn Bohlmann als neuem Landrat des Landkreises Verden ist jetzt die Riege der hauptamtlichen Landrätinnen und Landräte Niedersachsens komplett. Ich darf die Gelegenheit nutzen, Ihnen, sehr geehrter Herrn Bohlmann, zum neuen Amt zu gratulieren und in der Amtsführung eine allzeit glückliche Hand zu wünschen.

Lassen Sie mich in Erinnerung rufen: Hauptamtliche Landräte hat es vor der erwähnten Kommunalrechtsreform in Niedersachsen nicht gegeben, allerdings durchaus vorher, in der preußischen Zeit des hannoverschen Landesteils, nämlich von 1885 bis Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Kreise waren zu jener Zeit untere staatliche Verwaltungsbehörden, die Landräte als Staatsbeamte von der preußischen Regierung ernannt, obgleich sie auch für die Selbstverwaltungsangelegenheiten der Landkreise verantwortlich waren. Zu der damaligen starken Stellung der Landräte hat beigetragen, dass sie auch für viele Verwaltungsaufgaben zuständig waren, die heute selbständigen Behörden obliegen, z. B. die Gendarmerie, die Gewerbeaufsicht, Angelegenheiten der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft, ferner für Aufgaben der Kommunalaufsicht über alle kreisangehörigen Gemeinden.

In der nationalsozialistischen Zeit war der Landrat faktisch das einzige Organ des Landkreises und damit übermächtig, kontrolliert nur noch von der Partei. Es kann daher nicht verwundern, dass die britische Militärregierung Anfang 1946 bei Wiederherstellung der kommunalen Selbstverwaltung die Stellung der Landräte änderte. Die doppelte Verwaltungsspitze mit einem hauptamtlichen Oberkreisdirektor als Leiter der Verwaltung und einem ehrenamtlichen Landrat als Repräsentanten des Landkreises und Vorsitzenden der gewählten Vertretung beruhte allerdings nicht auf der von der britischen Militärregierung eingeführten und auch auf die Landkreise angewandten revidierten Gemeindeordnung.

Die Doppelgleisigkeit ist vielmehr erst mit der Niedersächsischen Landkreisordnung von 1958 geschaffen worden. Erst diese Landkreisordnung verteilte die Aufgaben des Landkreises auf drei Organe, den Kreistag, den Kreisausschuss und den Oberkreisdirektor. Dies geschah, wie es der damalige Innenminister bei der Einbringung des Gesetzentwurfs meinte, in sorgfältig abgewogener Weise. Er hob seinerzeit auch den entscheidenden Unterschied zu dem früheren Landrat preußischen Rechts hervor, nämlich die Berufung in das Amt durch Wahl des höchsten Kreisorgans.

Diese Trennung einerseits und Überschneidungen der Funktionen andererseits haben in dem früheren System in einigen Fällen zu Konkurrenzen der Amtsinhaber geführt und auch dazu, dass für rechtsunkundige Bürgerinnen und Bürger der jeweilige Verantwortungsbereich nicht deutlich zu erkennen war. Beides zu beseitigen und die Stellung des Leiters der Kommunalverwaltung nach innen wie außen zu stärken, war die Zielsetzung der erwähnten Reform des Kommunalverfassungsrechts vor fast 10 Jahren.

Im Landkreis Verden – das kann ich sicherlich sagen, ohne das neue System abzuwerten – hat die doppelte Verwaltungsspitze unter den Herren Wächter und Jahn reibungslos funktioniert, was hier wie in manchen anderen Fällen belegt, dass es letztendlich immer auf die Personen ankommt, die die Ämter innehaben. Dazu hat sicherlich beigetragen, dass Sie, sehr geehrter Herr Jahn, durch enge Kontakte das Vertrauen der politischen Mandatsträger parteiübergreifend gehabt haben und diesen Ihr breites Wissen und Ihre herausragenden Fähigkeiten in der Verwaltungsführung entsprechend zur Verfügung stellten.

Sehr geehrter Herr Jahn,

es ist nicht meine Aufgabe und wäre angesichts der Worte von Herrn Bohlmann nur eine Wiederholung, wollte ich hier auf Ihre vielen Verdienste in der 32-jährigen Tätigkeit für den Landkreis Verden oder auch nur in Ihrer 10-jährigen Tätigkeit als Oberkreisdirektor vertieft eingehen. Ich möchte auf Ihre Funktionen auf Landesebene eingehen, denn dafür schuldet Ihnen die Landesregierung besonderen Dank. Und den spreche ich an dieser Stelle gerne aus.

Ich nenne als erste Ihrer überörtlichen Tätigkeiten die Funktionen im Niedersächsischen Landkreistag, dort haben Sie in verschiedenen Fachausschüssen mitgearbeitet. Für das Innenministerium sind Sie durch Ihre langjährige Mitgliedschaft im Landespersonalausschuss auch unmittelbar tätig gewesen und haben als Vorsitzender mehrerer Prüfungsausschüsse für die Laufbahnprüfung des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover und später an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim gezeigt, wie sehr Ihnen die Gewinnung qualifizierten Verwaltungsnachwuchses am Herzen lag. Entsprechendes gilt für Ihre Mitgliedschaft im Landesjustizprüfungsamt und damit sicherlich vor allem für die Nachwuchsgewinnung im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst.

Es ist mir als zuständigem Fachminister auch ein Anliegen, Ihnen für Ihre großen Verdienste beim Aufbau des modernen Rettungswesens und Katastrophenschutzes im Landkreis Verden zu danken, den Sie schon in Ihrer Zeit als Kreisdirektor begonnen haben. Sie haben dabei häufig Neuland betreten, und die Inbetriebnahme einer integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle im Kreishaus im Jahre 1979 war beispielhaft für unser Land.

Die Reihe ließe sich mit Verdiensten für andere Geschäftsbereiche der Landesregierung noch eine Weile fortsetzen. Ich möchte an dieser Stelle aber überleiten zu Ihren großen Verdiensten um die grenznachbarschaftliche Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Bremen, auf die sicherlich auch Herr Bürgermeister Scherf gleich eingehen wird. Sie waren von Anbeginn Ihres Dienstes für den Landkreis Verden ein besonderer Motor dieser Zusammenarbeit. Auf Ihren Einsatz stützen sich die heutigen Kooperationsstrukturen über die Landesgrenze hinweg in einem beträchtlichen Maße. In Ihrem Bestreben, die Hansestadt und ihr Umland in einem Regionalverband zusammenzuführen, waren Sie Ihrer Zeit noch voraus, dies müssen jetzt andere fortsetzen. Das mit der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Bremen/Niedersachsen und dem Interkommunalen Raumstrukturkonzept Region Bremen Erreichte kann Sie mit Stolz erfüllen, denn auch daran haben Sie erheblichen Anteil gehabt.

Herausragende Verdienste in Nebenämtern haben Sie sich in Ihren Funktionen für das Deutsche Rote Kreuz erworben, in dessen Kreisverband Verden Sie 1. Vorsitzender sind. Sie führen damit seit vielen Jahren derzeit etwa 130 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 18 Ortsvereine, Hunderte von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und rund 7.300 Mitglieder. Ihr großes Engagement und fundierte Kenntnisse in vielen juristischen Fragen sowie großes Verhandlungsgeschick haben zur heutigen Stellung des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisgebiet entscheidend beigetragen. Es sind insbesondere diese Verdienste, aber auch Verdienste in einer ganzen Reihe anderer ehrenamtlicher Tätigkeiten, beispielsweise für behinderte Menschen im Landkreis Verden, die auf Anregung des Deutschen Roten Kreuzes den Niedersächsischen Ministerpräsidenten veranlasst haben, Ihnen das Verdienstkreuz am Bande des Niedersächsischen Verdienstordens zu verleihen. Ich füge hinzu, dass berufliche Verdienste im öffentlichen Dienst nach dem Ordensstatut allein nicht Grundlage einer Auszeichnung sein können, mögen sie auch noch so herausragend sein.

Bei Ihnen, Herr Jahn, ist beides zusammengekommen. Es ist mir daher eine besondere Ehre und Freude, Ihnen das Verdienstkreuz am Bande jetzt aushändigen zu dürfen. Dazu spreche ich Ihnen die herzlichen Glückwünsche der gesamten Landesregierung und ausdrücklich auch die unseres Ministerpräsidenten Christian Wulff aus.

Lassen Sie mich schließen mit guten Wünschen für Ihr Wohlergehen, aber auch für Ihre nächste und selbst gestellte Herausforderung, das Rettungswesen in der Mongolei weiter zu entwickeln. Ich glaube trotz mancher negativer Erfahrungen in den zurückliegenden Monaten, dass dagegen die angestrebte Reform des Rettungswesens in Niedersachsen die leichtere Aufgabe ist.

Ihnen, sehr geehrter Herrn Wächter, darf ich für Ihr ehrenamtliches Wirken als Landrat, das am 30. September ebenfalls zu Ende gegangen ist, herzlich danken. Die Einführung der eingleisigen Verwaltungsspitze in den Kommunen mit der Reform des Kommunalverfassungsrechts im Jahr 1996 war für Ihren politischen Werdegang von besonderer Bedeutung.

Die Position des ehrenamtlichen Landrates im Landkreis Verden wurde ja 1999 vakant, nachdem Ihr Vorgänger von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Achim zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt worden war. Sie haben sich damals bereit erklärt, die Funktion des Landrates zu übernehmen, obwohl sich Ihnen auch in der Bundes- und in der Landespolitik Möglichkeiten eröffnet hätten. Diese Entscheidung zeigt Ihre besondere Verbundenheit mit dem Landkreis Verden, wie auch die Tatsache, dass Sie seit 1981 ohne Unterbrechung dem Kreistag angehören. Nach der Kommunalwahl 2001 haben Sie dann erneut erfolgreich als Landrat kandidiert.

Schon damals haben Sie in Ihrer Antrittsrede darauf hingewiesen, dass noch in der laufenden Wahlperiode der Übergang auf die eingleisige Verwaltungsführung vollzogen wird.

Sehr geehrter Herr Wächter,

mit dem Amtsantritt des hauptamtlichen Landrates, Herrn Bohlmann, sind Sie aus der Funktion des ehrenamtlichen Repräsentanten des Landkreises ausgeschieden. Ich weiß, welche zeitliche Beanspruchung ein solches Amt fordert, Sie haben es ja neben Ihrer beruflichen Tätigkeit ausgeübt. Die Verdienste, die Sie dabei für den Landkreis Verden erworben haben, sind bereits gewürdigt worden. Ich möchte Ihnen aber auch namens der Landesregierung für Ihr kommunalpolitisches Engagement in dieser herausgehobenen Funktion danken. Besonderer Dank gebührt Ihnen dafür, dass Sie ebenso wie Herr Jahn intensiv an der Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Hansestadt Bremen gearbeitet haben; denn das lag und liegt auch im Interesse des Landes. Weitere Abschiedsworte sind heute sicherlich verfrüht, denn Sie bleiben ja als Mitglied des Kreistages weiterhin politisch tätig.

Alles Gute aber auch für Ihr persönliches Wohlergehen und für Ihre berufliche wie politische Zukunft!

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.10.2005
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010

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