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48 Millionen Euro Entschuldungshilfe für Wilhelmshaven

Pistorius: „Ein guter Tag für Wilhelmshaven“


Heute (1. September) wurde im Wilhelmshavener Rathaus die Stabilisierungsvereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Wilhelmshaven geschlossen. Für das Land unterzeichnete der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, für die Stadt Oberbürgermeister Dr. Andreas Wagner. Die Stadt Wilhelmshaven erhält damit eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 48,3 Millionen Euro. Die Stabilisierungshilfe entspricht 60 Prozent der zum 31. Dezember 2014 aufgenommenen Liquiditätskredite der Stadt und soll bereits im Oktober ausgezahlt werden. Die Mittel werden solidarisch vom Land Niedersachsen und von allen niedersächsischen Kommunen finanziert. Im Gegenzug hat sich die Stadt verpflichtet, mit eigenen Maßnahmen ihren Haushalt zu konsolidieren, so dass der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird.

Innenminister Pistorius: „Die Stadt Wilhelmshaven liegt in einer strukturschwache Region, sie hat durch wirtschaftliche Veränderungen und die demografische Entwicklung schwere Zeiten hinter sich. Deswegen ist die heute beschlossene Stabilisierungshilfe ein sehr wichtiger Schritt für eine Neukonsolidierung der Stadt. Das ist ein guter Tag für die Zukunft der Stadt Wilhelmshaven.“

Die Versuche der Vorgängerregierung, die gravierende Verschuldung der Stadt abzubauen, seien erfolglos geblieben, weil die Voraussetzungen des Zukunftsvertrages einfach zu streng waren, so der Minister weiter. „Wir haben uns daher mit den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und die Möglichkeit der Gewährung von Stabilisierungshilfen geschaffen.“

Derzeit werden in Niedersachsen zwölf Entschuldungsvereinbarungen unterzeichnet. Neben Wilhelmshaven profitierten die Städte Königslutter, Cuxhaven und Seelze, die Samtgemeinden Am Dobrock, Börde Lamstedt, Walkenried und Freden (Leine) sowie die Gemeinde Amt Neuhaus, Schöningen und Büddenstedt sowie der Landkreis Helmstedt. Insgesamt sind darin Entschuldungshilfen in Höhe von über 403 Millionen Euro vereinbart.

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erstellt am:
01.09.2016

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